Hecken: Spezialfachärztliche Versorgung hat großes Potenzial
Berlin – Der unparteiische Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses, Josef Hecken, zeigte sich auf dem 11. Bundeskongress der Deutschen Gesellschaft für Integrierte Versorgung (DGIV) optimistisch, dass die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) noch zu einem Erfolg wird. „Die ASV wird sich nicht zu einem großen stationsersetzenden Bereich entwickeln. Sie kann aber zu einem wichtigen Versorgungsbereich werden, der dabei hilft, dass Schnittstellen und Brüche, die es in der Regelversorgung gibt, überwunden werden“, sagte Hecken am vergangenen Donnerstag in Berlin.
Trotz aller Anfangsprobleme habe die ASV ein großes Potenzial, mittlerweile bewegten sich auch die Akteure aufeinander zu. Und anfängliche Urängste, dass auch nur eine Leistung von einem Bereich in den anderen wandern könnte, hätten ausgeräumt werden können.
Hecken: Beschränkung der ASV auf schwere Verlaufsformen war „großer Fehler“
Hecken bezeichnete es jedoch als „großen Fehler“, dass die schwarz-gelbe Koalition die ASV auf „schwere Verlaufsformen“ von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen beschränkt habe. „Schwere Verlaufsformen sind zum Beispiel dann gegeben, wenn ein Patient in ein Hospiz kommt“, sagte Hecken. „Ob die ASV dann überhaupt noch einen Mehrwert hat, ist allerdings eine andere Frage.
Hecken äußerte Verständnis dafür, „wenn die Deutsche Krankenhausgesellschaft sagt, es sei nur schwer vermittelbar, dass man Frauen, die in der Vergangenheit in einem frühen Brustkrebsstadium in einem Krankenhaus nach § 116b, alt, ambulant operiert werden konnten, heute sagen muss: ‚Du kannst wiederkommen, wenn deine Krankheit eine schwere Verlaufsform genommen hat. Dann können wir dir allerdings vielleicht nicht mehr helfen, sondern nur noch deine Leiden lindern.‘“
In der früheren Version des § 116b Sozialgesetzbuch V konnten Krankenhäuser für die Behandlung seltener Erkrankungen oder Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen für die ambulante Versorgung geöffnet werden. Von dieser Möglichkeit haben die einzelnen Bundesländer jedoch sehr unterschiedlich Gebrauch gemacht. „In Baden-Württemberg wurden Krankenhäuser nur in 14 Fällen für die ambulante Versorgung nach § 116b, alt, geöffnet, in Schleswig-Holstein 224“, erklärte Hecken.
Kritik an Bestandsschutz der zur ambulanten Versorgung zugelassenen Krankenhäuser
Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz will die schwarz-rote Koalition nun auch Qualität als Kriterium für die Teilnahmeberechtigung an der ASV einführen. Der G-BA soll dafür die „Arbeitsergebnisse“ des neuen Qualitätsinstituts bei der Regelung der Qualitätsanforderungen an die spezialfachärztlichen Leistungserbringer einzubeziehen. Zudem sollen Krankenhäuser, die vor dem 31. Dezember 2011 für die ambulante Behandlung zugelassen wurden, einen unbefristeten Bestandsschutz erhalten.
Dieses Vorhaben kritisierte Hecken deutlich: „Wenn ich Schleswig-Holstein wäre, würde ich sagen: ‚Warum sollte ich mich den Qualitätsrichtlinien zur ASV unterwerfen? Ob ich die Leistung noch erbringen kann, brauch ich ja gar nicht mehr nachzuweisen. Und ob ich es verlernt habe, prüft keiner mehr.‘“ Die Krankenhäuser in Baden-Württemberg, die keinen Bestandsschutz hätten, würden hingegen die vom G-BA vorgeschriebene Qualität bei der ASV erbringen müssen. „Das führt zu nicht hinzunehmenden Unwuchten in der Qualität der Versorgung“, kritisierte Hecken.
Diskutieren Sie mit
Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.
Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.
Diskutieren Sie mit: