Politik

Heil- und Hilfsmittel­versorgung: Kassen müssen Verzeichnis zügig überarbeiten

  • Montag, 13. Juni 2016
Uploaded: 21.04.2014 14:37:16 by mis
/dpa

Berlin – Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) soll verpflichtet werden, bis zum Juni 2018 ein aktualisiertes Hilfsmittelverzeichnis vorzulegen und dieses systematisch zu prüfen. Das Verfahren dazu soll bis zum Juni 2017 vom Verband vorgeschlagen werden. Das geht aus einem Referentenentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittel“ hervor. Mit dem Gesetz reagiert die Bundesregierung auf die Klagen und Berichte von Versicherten über mangelhafte Qualität bei Heil- und Hilfsmitteln.

Patienten sollen künftig eine Wahl zwischen mehreren Produkten bekommen – ohne dafür zusätzlich zu zahlen. Entweder muss der Ausschreibungsgewinner in einer Sparte eine Mindestanzahl von mehrkostenfreien Hilfsmitteln vorhalten oder die Kasse vergibt den Zuschlag an mehrere Leistungserbringer. Auch müssen Kassen Versicherte darüber informieren, welche Vertragsinhalte mit Leistungserbringern abgesprochen wurden. Mit dem Gesetz sollen die Kassen verpflichtet werden, die gesetzlichen und vertraglichen Pflichten der Leistungserbringer zu überwachen und das dazugehörige Verfahren vorzuschlagen. Außerdem sollen neben dem Preis der Produkte künftig auch andere Kriterien für den Zuschlag gelten: Vorgesehen ist, dass die Zweckmäßigkeit, der technische Wert, die Lieferbedingungen, die Organisation, die Qualifikation des betreuenden Personals sowie der Zugang der Leistung speziell für Menschen mit Behinderung zur Beurteilung herangezogen werden. In dem Gesetz wird außerdem der G-BA beauftragt, Regelungen zur Versorgung von chronischen Wunden festzulegen.

bee

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