Vermischtes

Hersteller von Mundspülung darf nicht mehr mit Coronabezug werben

  • Freitag, 10. Juni 2022
/New Africa, stock.adobe.com
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Bielefeld/Düsseldorf – Ein Hersteller einer Mundspülung aus Bielefeld darf nicht mehr mit einem Coronabezug für sein Produkt werben. Dies hat das Landgericht Bielefeld entschieden. Es gab damit einer Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale NRW statt, wie die Verbraucherzentrale heute in Düsseldorf mitteilte. Das Urteil ist laut Landgericht noch nicht rechtskräftig.

Die Verbraucherschützer hatten in Aussagen wie „Das Risiko einer Tröpfchenübertragung der Coronaviren wird verringert“ oder der Wendung „Coronaprophylaxe“ einen Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz gesehen. Laut diesem Gesetz darf sich eine Werbung für Medizinprodukte außerhalb von Fachkreisen nicht auf die Verhütung oder Linderung bestimmter Krankheiten beziehen.

Der Hersteller des beworbenen Produkts betonte in einer Stellungnahme, dass es in dem Verfahren ausschließlich um die Frage ging, ob die werbliche Aussage gegenüber Verbrauchern zulässig ist.

Die Verbraucherzentrale habe die Wirkung des Produkts nicht in Frage gestellt, erklärte ein Sprecher des Bielefelder Kosmetik- und Arzneimittelherstellers Dr. Wolff. Ob die Firma Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, blieb zunächst offen. Wenn das Urteil schriftlich vorliege, werde man weitere Schritte prüfen, so der Sprecher.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte nach eigenen Angaben das Unternehmen bereits Ende April 2021 abgemahnt. Nachdem es die Unterlassungserklärung nicht unterzeichnete, klagten die Verbraucherschützer.

dpa

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