Ärzteschaft

Herz-Fachgesell­schaften informieren zu Therapieverfahren bei Hauptstamm-Stenosen

  • Freitag, 20. Oktober 2023
/Dr. N. Lange, stock.adobe.com
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Berlin/Düsseldorf – Das therapeutische Vorgehen bei Patienten mit koronarer Herzerkrankung und Haupt­stammstenose – also einer Verengung der linken Herzkranzarterie – sollte in einem interdisziplinären Herz­team von Kardiologen und Kardiochirurgen besprochen und patientenindividuell entschieden werden. Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) hin.

Das Herzkranzgefäßsystem besteht aus drei großen Arterien, von denen zwei aus der linken Herzkranzarterie, dem Hauptstamm, entspringen. Durch den Hauptstamm werden mehr als 60 Prozent des Blutes zum Herzen transportiert. Daher hat dieser für die Sauerstoffversorgung des Herzmuskels eine entscheidende Bedeutung. Eine Verengung führt zu einer Minderversorgung des Herzmuskels.

Die Wiederherstellung der Durchblutung des Herzmuskelgewebes hinter dem Gefäßverschluss ist entschei­dend – entweder durch Wiedereröffnung mittels Intervention und Stentimplantation oder auch die Überbrü­ckung des Gefäßverschlusses durch eine aorto-koronare Bypassoperation.

Die Europäische Fachgesellschaft für Herzchirurgie und sowie die Europäische Fachgesellschaft für Kardiologie haben jetzt die Leitlinienempfehlungen zur invasiven Behandlung der Patienten wegen neuer Studiendaten bewertet. Ihre Darstellung ist Ende August im European Heart Journal erschienen (2023, DOI: 10.1093/eurheartj/ehad476/7251120) – auf diese europäische Bewertung und Klarstellung geht die DGTHG mit seiner Stellungnahme ein.

Nach dem aktuellen europäischen Konsens erhält die koronare Bypassoperation nun die höchste Empfehlung (Klasse IA), und die Stentimplantation die zweithöchste (Klasse IIA). Ergänzende Tabellen bilden zudem ab, wann welches Verfahren bevorzugt zum Einsatz kommen sollte. Nach Angabe der DGTHG ist es wichtig zu beachten, dass das kurzfristige Sterblichkeitsrisiko – die sogenannte 30-Tage Sterblichkeit – bei beiden Verfahren trotz der Unterschiede in der Invasivität gleich niedrig ist.

hil

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