Politik

Herzschrittmacher: Keine EBM-Ziffer mehr für Telemonitoring

  • Freitag, 4. März 2016

Berlin – Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat darauf hingewiesen, dass ab April 2016 circa 12.000 Herzschrittmacher-Patienten, die seit vielen Jahren mittels Telemonitoring betreut wurden, nicht mehr weiter telemedizinisch versorgt werden können.

Die Patienten müssen dann künftig wieder zweimal im Jahr eine kardiologische Praxis oder Klinik zur Nachsorge aufsuchen. Der Grund dafür liegt in der neuen EBM-Ziffer 13554, die eine telemedizinische Versorgung nur für Patienten mit einem implantier­baren Defibrillator (ICDs) oder einem Gerät zur kardialen Resynchronisationstherapie (CRT-System) vorsieht. Experten bewerten die geplante Einführung der neuen EBM-Ziffer daher als einen Rückschritt auf dem Gebiet der telemedizinischen Nachsorge von Patienten mit kardialen Implantaten. 

Der BVMed hat daher den Spitzenverband der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung aufgefordert, die Ziffer schnellstmöglich um Herzschrittmacher und Eventrekorder zu erweitern. Damit unterstützt der Verband eine Initiative der Arbeitsgruppe „Telemonitoring“ der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie, Herz- und Kreislaufforschung.

EB

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