Ärzteschaft

Hessen: KV schließt Vertrag für homöopathische Behandlung

  • Montag, 1. September 2008

Frankfurt – Eine Vertrag zur besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung nach Paragraph 73c des fünften Sozialgesetzbuches hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Hessen mit der Betriebskrankenkasse (BKK) Mobil Oil abgeschlossen. Die rund 50.000 Versicherten der Kasse können danach ab Anfang September homöopathische Behandlungen als Kassenleistung in Anspruch nehmen. „Wir sehen diesen Vertrag als Startschuss“, hieß es aus dem Vorstand der KV. Weitere Verträge seien in Planung.

Von dem Vertrag profitieren alle Versicherten der BKK Mobil Oil, sofern sie in Hessen einen Vertragsarzt aufsuchen, der die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ führt. Weitere Voraussetzung für die teilnehmenden Ärzte ist die Verpflichtung, zweimal jährlich an einer fachbezogenen Fortbildung teilzunehmen. „Dadurch eröffnen wir Ärzten und Patienten in Hessen nicht nur neue Wege, sondern sorgen auch für eine gleichbleibend hohe Qualität der Behandlung“, hieß es aus der KV.

hil

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