Hessische Ärztekammer gegen Abschaffung der PKV
Frankfurt – Die Ärztekammer Hessen (ÄKH) hat sich gegen Bestrebungen, die Private Krankenversicherung abzuschaffen, heftig gewehrt. Als unsachgemäßes, die Tatsachen verkehrendes Gepolter bezeichnet der ÄKH-Präsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach die Forderung des Wirtschaftswissenschaftlers Rolf Rosenbrock nach einem Ende der PKV.
„Falschaussagen werden durch saftige Worte wie ‚asozial‘ oder ‚anachronistisch‘ nicht glaubhafter“, sagte von Knoblauch zu Hatzbach. Fakt sei, dass die Privatversicherten das gesetzliche Krankenversicherungssystem (GKV) durch ihre Beiträge subventionierten. Dagegen seien die GKV-Versicherten per Gesetz dauerrabattiert.
In diesem Zusammenhang hat der Kammerpräsident darauf hingewiesen, dass es sich bei der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Grundlage für die privatärztliche Abrechnung um die einzige gesetzlich geregelte Gebührenordnung für ärztliche Leistungen handelt.
„Auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse und wirtschaftlicher Berechnungen erstellt, ermöglicht die GOÄ im Unterschied zu der Pauschalvergütung der GKV eine annähernd gerechte Honorierung ärztlicher Arbeit“, so von Knoblauch zu Hatzbach.
Ohne die Einnahmen durch Privatversicherte müssten viele niedergelassene Ärzte ihre Praxis schließen. „Ein Ende der PKV würde den Kollaps des Gesetzlichen Krankenversicherungssystems damit noch beschleunigen“, warnte der Kammerpräsident.
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