Hessische Notärzte dürfen künftig Blaulicht auf Privatauto nutzen
Wiesbaden – Leitende Notärzte und die Leiter der Rettungsdienste dürfen in Hessen künftig mit Blaulicht und Martinshorn zu ihren Einsätzen fahren – auch wenn sie mit dem Privatwagen unterwegs sind. Das Gesundheitsministerium und das Verkehrsministerium in Wiesbaden haben dazu einen entsprechenden Erlass erteilt. „Ohne Sondersignal dauert es heute oft zu lange, bis der Einsatzort erreicht wird”, begründete Gesundheitsminister Stefan Grüttner (CDU) am Freitag die Entscheidung.
Das Innenministerium hatte vor drei Wochen bereits ehrenamtlichen Kreisbrandmeistern Blaulicht auf den Privatautos erlaubt. In Hessen gab es im vergangenen Jahr nach Angaben des Gesundheitsministeriums rund 170.000 Notarzteinsätze.
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