Hessisches Krankenhausgesetz fördert Klinikverbünde

Wiesbaden – Der hessische Landtag hat die Änderung des hessischen Krankenhausgesetzes beschlossen. Im Zentrum der Gesetzesreform stehen das Thema Patientensicherheit sowie eine gezielte Förderung von Klinikverbünden. Damit sieht Hessens Gesundheitsminister Stefan Grüttner die stationäre Versorgung des Landes auf einem guten Weg. „Das Hessische Krankenhausgesetz schafft die Grundlagen dafür, bereits hervorragende Strukturen weiter zu verbessern“, so der Minister.
So macht die Gesetzesreform beispielsweise den Weg für spezielle landesrechtliche Vorschriften zur Patientensicherheit frei und legt die Qualitätsempfehlungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ausdrücklich als Maßstab für die Krankenhausplanung fest. Um die flächendeckende stationäre Versorgung zu sichern, sollen zwingend notwendige Standorte künftig über eine Ministerverordnung definiert werden.
Zudem setzt Hessen weiterhin auf Verbundsstrukturen und fördert diese in der Investitionsförderung in den nächsten drei Jahren mit zusätzlich fast 50 Millionen Euro. „Wir wollen, dass die Kliniken sich zusammentun, dass sie, vor allem auf einer regionalen Ebene, Verbünde bilden, fusionieren, ihre Leistungen abstimmen und Schwerpunkte bilden“, verdeutlichte Grüttner.
Deshalb werde man derartige Zusammenschlüsse bereits im kommenden Jahr mit 20 Millionen Euro fördern. „Nur Verbünde können auf Dauer stark, also wirtschaftlich gut aufgestellt und damit in der Lage sein, den Menschen hochwertige Medizin zu bieten“, zeigte sich der Minister überzeugt.
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