Politik

Hilfe bei Knorpelschäden: G-BA beschließt neue ambulante Therapieoption

  • Donnerstag, 17. Februar 2022
/sompong_tom, stock.adobe.com
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Berlin – Gesetzlich versicherten Patienten, die unter schweren Knorpelschäden am Kniegelenk leiden, steht zukünftig mit der matrixassoziierten autologen Chondrozytenimplantation (M-ACI) eine neue The­rapie in der vertragsärztlichen Versorgung zur Verfügung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, da wissenschaftlichen Studien Vorteile für die Behandlung im Vergleich zu anderen Therapien ergeben hatten.

Die M-ACI kann als neue ambulante Therapieoption bei Knorpeldefekten des Kniegelenks eingesetzt werden, wenn der Defekt einen Schweregrad 3 oder 4 hat. Bei Grad 3 erreicht die Tiefe des Knorpel­schadens mehr als 50 Prozent der gesamten Knorpeldicke. Bei Grad 4 fehlt im betroffenen Bereich des Kniegelenks die gesamte Knorpelschicht und der Knochen liegt frei.

Bei der M-ACI wird in einem ersten operativen Eingriff dem betroffenen Gelenk etwas Knorpelgewebe entnommen und anschließend im Labor gezüchtet und vermehrt. Die kultivierten Knorpelzellen werden direkt auf eine Trägermatrix aufgetragen und gemeinsam mit ihr bei einem zweiten operativen Eingriff im Bereich des Knorpeldefekts befestigt.

Die heute getroffenen Beschlüsse legt der G-BA nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur recht­lichen Prüfung vor. Sie treten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bevor die M-ACI als ambulante Leistung von Fachärzten erbracht und abgerechnet werden kann, ist laut G-BA jedoch noch ein weiterer Schritt notwendig: Der Bewertungsausschuss muss über die Höhe der ärzt­lichen Vergütung entscheiden. Das Gremium, in dem Vertreter von Krankenkassen und Ärzteschaft verhandeln, hat entsprechend gesetzlicher Vorgaben sechs Monate nach Inkrafttreten Zeit, um eine Abrechnungsziffer festzusetzen.

hil/sb

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