Hilfsmittelverzeichnis für Inkontinenzprodukte nach 20 Jahren überarbeitet
Berlin – Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) hat das Hilfsmittelverzeichnis für Inkontinenzprodukte überarbeitet. „Nach über 20 Jahren wurde das auch höchste Eisenbahn. Denn seit 1993 ist das Verzeichnis in diesem Bereich qualitativ nicht angepasst worden“, sagte der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann (CDU).
Laumann hatten in der Vergangenheit nach eigenen Angaben gehäuft Beschwerden erreicht, dass die Versorgung der Versicherten mit Inkontinenzhilfsmitteln qualitativ nicht ausreichend sei. Um diesen Beschwerden nachzugehen, hatte der Patientenbeauftragte im Oktober eine Studie angekündigt, mit der die Qualität der Produkte getestet werden soll.
Auch hatte er darauf aufmerksam gemacht, dass das Hilfsmittelverzeichnis im Hinblick auf Inkontinenzprodukte möglicherweise nicht mehr auf dem aktuellen Stand sei und dem technischen Fortschritt angepasst werden müsse. „Die Versicherten haben einen klaren Anspruch auf eine qualitativ und quantitativ angemessene Versorgung mit Hilfsmitteln. Diese muss dem aktuellen Stand der Forschung entsprechen. Und es ist die gesetzlich klar verankerte Aufgabe der Krankenkassen, die notwendige Versorgung ohne Wenn und Aber sicherzustellen“, sagte der Patientenbeauftragte.
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