Ausland

Historisches Urteil in argentinischem Wachkoma-Fall

  • Mittwoch, 8. Juli 2015

Buenos Aires – In einem historischen Urteil hat der Oberste Gerichtshof Argentiniens das Abschalten der lebenserhaltenden Geräte bei einem seit mehr als 20 Jahren im Wachkoma liegenden Mann gestattet. Das Gericht betonte, es handele sich nicht um grundsätzliches grünes Licht für Sterbehilfe, die in dem traditionell katholischen Land verboten ist. Wenige Stunden nach Abschaltung der Geräte starb Marcelo Diez. „Marcelo ist jetzt frei“, erklärte seine Schwester Andrea am Mittwoch.   „Frei vor allem von der Grausamkeit der Menschen und Institutionen, die gegen seinen Willen verstießen."

Diez hatte 1994 im Alter von 30 Jahren einen Motorradunfall und lag seither im Wachkoma. Er reagierte nicht auf Reize, wurde über Maschinen beatmet und durch eine Sonde mit Nahrung versorgt. Von ihm gab es keine schriftliche Patientenverfügung, weshalb es sich um einen Präzedenzfall handelte.

Die Geschwister gaben vor Gericht übereinstimmend an, Diez habe immer gesagt, dass er in einer solchen Situation keine lebensverlängernden Maßnahmen wolle. Auf diese Aussagen verwies das Gericht nun in seinem Urteil: Die Familie könne für Diez sprechen und sagen, was er zu Ausdruck bringen würde, wenn er kommunizieren könnte. Grundlage der Entscheidung sei zudem ein 2012 erlassenes Gesetz über Patientenverfügungen.

Der Fall erinnert an ein jüngst vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gefälltes Urteil. Die Richter erlaubten im vergangenen Monat im Fall des im Wachkoma liegenden querschnittsgelähmten Franzosen Vincent Lambert, dass die künstliche Ernährung eingestellt werden darf. Dies war von Lamberts Frau, fünf Geschwistern und einem Neffen gefordert worden. Die Eltern des Franzosen und zwei weitere Geschwister wollten den 38-Jährigen dagegen am Leben erhalten, mussten sich aber der Entscheidung des Gerichtes beugen.

afp

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