Ärzteschaft

HIV-Präexpositionsprophylaxe wird weiterhin extrabudgetär vergütet

  • Montag, 6. Oktober 2025
/nito, stock.adobe.com
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Berlin – Gesetzlich Versicherte mit einem erhöhten Risiko für eine Infektion mit dem Human Immunodeficiency Virus (HIV) haben ab Vollendung des 16. Lebensjahres einen Anspruch auf eine HIV-Präexpositionsprophylaxe (PreP) einschließlich ärztlicher Beratung und Untersuchung.

Diese Leistungen werden für weitere zwei Jahre extrabudgetär vergütet. Auf eine entsprechende Entscheidung des Bewertungsausschusses weist die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hin. Grund für die Verlängerung ist die nach wie vor steigende Inanspruchnahme der Leistungen.

Die Verlängerung betrifft im Einheitlichen Bewertungsmaßstab die Gebührenordnungspositionen (GOP) 01920 bis 01922 für Beratung, Einleitung und Kontrolle der HIV-Präexpositionsprophylaxe, die GOP 01930 bis 01936 für damit zusammenhängende Laborleistungen sowie die GOP 32850 für den Nukleinsäurenachweis von HIV-Ribonukleinsäure (HIV-RNA).

Die genannten Positionen werden somit bis 31. Dezember 2027 nicht in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung überführt. Bis zum 30. September 2027 will der Bewertungsausschuss die Leistungsmengenentwicklung erneut prüfen und über die weitere Finanzierung entscheiden.

Die HIV-Präexpositionsprophylaxe ist eine vorbeugende Maßnahme, bei der HIV-negative Personen ein Medikament einnehmen, um sich vor Ansteckung mit dem HI-Virus zu schützen – also bevor sie möglicherweise mit dem Virus in Kontakt kommen.

hil

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