HNO-Ärzte fordern bundeseinheitliche Grenzwerte für Freizeitlärm
Mannheim – Vor allem bei Kindern und Jugendlichen haben Hörstörungen in den für Lärm typischen Frequenzbereichen durch Umwelt- und Freizeitlärm in den vergangenen Jahren weiter zugenommen. Vor diesem Hintergrund hat der Deutsche Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte jetzt die Einführung bundeseinheitlicher Lärmgrenzwerte gefordert.
„Der Hörverlust im Hochfrequenzbereich hat sich bei Kindern und Jugendlichen in einem Zeitraum von 24 Jahren nahezu verdoppelt“, verwies Jan Löhler vom Deutschen Berufsverband der Hals-Nasen-Ohrenärzte auf aktuelle Studienergebnisse. Vor allem Kinderspielzeuge, tragbare Musikabspielgeräte sowie Musikveranstaltungen tragen demnach zur Häufung der Hörstörungen bei jungen Menschen bei.
Um eine weitere Zunahme von Hörstörungen junger Menschen zu verhindern, empfiehlt Löhler die verbindliche Regelung bundeseinheitliche Grenzwerte durch Normen. Da es diese bislang nicht gibt, hat die Bundesärztekammer gemeinsam mit Experten aus der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde eine Empfehlung zur Lärmvermeidung erarbeitet.
Diese fordert unter anderem, gehörschädigenden Lärm als schädigende „Noxe“ anzuerkennen, die lärminduzierende käufliche Artikel, insbesondere Kinderspielzeuge, deutlich zu kennzeichnen, die Lautstärken tragbarer Musikabspielgeräte und Kopfhörer auf maximal 80 Dezibel sowie die Lärmbelastung im öffentlichen Bereich auf maximal 100 Dezibel zu begrenzen.
„Die Ärzteschaft hat eindringlich auf die Gefahren durch Freizeitlärm hingewiesen und ein Maßnahmenpaket erarbeitet“, so Löhler. Nun sei es Aufgabe des Gesetzgebers, die Vorschläge als rechtsgültige Normen einzusetzen.
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