Ärzteschaft

Höhere Kostenpauschale für bestimmte aller­gologisch-diagnostische Leistungen

  • Freitag, 1. November 2024
/Gina Sanders, stock.adobe.com
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Berlin – Die Kostenpauschale für die allergologische Diagnostik oder den Ausschluss einer Spättyp-Allergie steigt um 5,44 Euro. Auf eine entsprechende Anpassung zum 1. Januar haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband verständigt. Damit wurde auf gestiegene Preise bei der Durchführung von Epikutan-Testungen reagiert.

Die Sachkosten im Zusammenhang mit der Durchführung allergologischer Leistungen zur Diagnostik und/oder zum Ausschluss einer Spättyp-Allergie (GOP 30110) rechnen Fachärztinnen und Fachärzte mit der Kostenpauschale 40350 ab. Diese wird zum Jahresanfang von 16,14 Euro auf 21,58 Euro angehoben, wie die KBV mitteilte.

Damit werde dem Preisanstieg bei den für Epikutan-Testungen benötigten Testsubstanzen und Testpflastern Rechnung getragen. Die Preise sind laut KBV seit Einführung der Pauschale im April 2020 um durchschnittlich 34 Prozent gestiegen.

Der Epikutantest wird bei einem Verdacht auf Allergien durchgeführt, deren Symptome erst bis zu drei Tage nach Kontakt mit dem Auslöser auftreten (Typ-IV-Allergie). Für den Test wird ein Pflaster mit den vermuteten Allergenen auf den Rücken des Patienten geklebt. Bei einer sogenannten Kontaktallergie reagiert die Haut ähnlich wie bei einer Entzündung – sie schwillt an und juckt. Zudem kann es zu Hautrötungen kommen.

EB

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