Honorarsteigerungen in Thüringen und Hamburg stehen fest
Weimar – Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Thüringen und in Hamburg haben die Honorarverhandlungen 2015 mit den Krankenkassenverbänden abgeschlossen. Danach stehen für die ambulante Versorgung der Versicherten in Thüringen in diesem Jahr 3,6 Prozent mehr Geld zur Verfügung. In Hamburg haben sich KV und Kassen auf eine Steigerung des Honorars um 1,4 Prozent verständigt.
In Thüringen steigt die sogenannte morbiditätsbedingte Gesamtvergütung um 2,47 Prozent. Mehr Geld gibt es außerdem für neurologische und psychiatrische Gesprächsleistungen, für die Allergie-Diagnostik, für die Versorgung chronischer Wunden, die Chirurgie nach Hautkrebsscreening und die weiterführende Diagnostik und Therapie bei Hauttumoren. Nach Ende der Verhandlungen lobten beide Seiten den Abschluss. Dass man sich bereits in der zweiten Verhandlungsrunde und ohne Schiedsamt einigen konnte, zeige, dass für KV und Krankenkassen die Interessen der Patienten maßgeblich seien, hieß es von den Vertragspartnern.
Auch in Hamburg kam der Abschluss ohne ein Schiedsverfahren zustande. Der KV-Vorsitzende Walter Plassmann beklagte aber, bundespolitische Vorgaben hätten „kaum Handlungsfreiheit für die Lösung regionaler Probleme“ gelassen. „Das Ergebnis kann deshalb nicht befriedigen“, so Plassmanns Fazit.
Neu ist in Hamburg, dass psychosomatische Gespräche mit insgesamt einer Million Euro gefördert werden. Die KV begrüßte dies als „Einstieg in eine angemessene Honorierung der zeitaufwendigen psychosomatischen Gespräche.“
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