Ärzteschaft

Honorarstreit in Hamburg durch Schiedsamt beendet

  • Freitag, 16. August 2013

Hamburg – Einen gesonderten Aufschlag angesichts überdurchschnittlich hoher Kosten erhalten die in der Hansestadt niedergelassenen Ärzte und Psychologischen Psycho­therapeuten rückwirkend ab Januar 2013. Mit dieser Entscheidung hat das Schiedsamt den seit Monaten schwelenden Honorarkonflikt zwischen der Kassenärztlichen Vereini­gung (KV) Hamburg und den Krankenkassen beendet. Der bundesweit einmalige Aufschlag auf den so genannten Orientierungswert beträgt gut zwei Prozent.

„Es freut uns sehr, dass der besonderen Kostenbelastung in Hamburg endlich Rechnung getragen wird“, erklärte der KV-Vorstandsvorsitzende Walter Plassmann. „Aber ange­sichts einer Unterdeckung von rund zwanzig Prozent kann die Gesamtsteigerung nicht befriedigen.“

Der federführende Verband der Ersatzkassen in der Hansestadt bezeich­nete den Zuschlag hingegen als problematisch. „Damit wurde die Chance vertan, das für die ärztliche Versorgung zusätzlich zur Verfügung gestellte Honorar gezielt zur Verbesserung der Versorgung einzusetzen“, heißt es in einer Stellungnahme.

Da nach Angaben der KV mit dem Schiedsspruch eine Fülle weiterer Fragen geregelt werden, steigt das Honorar 2013 insgesamt um rund vier Prozent. Die Krankenkassen in Hamburg sprechen von einer Erhöhung der Gesamtvergütung von mehr als fünf Prozent. Plassmann bewertete es als positiv, dass Haus- und Heimbesuche sowie die onkolo­gische Betreuung nunmehr zu vollen Preisen vergütet werden können.

Die Honorarrunde 2013 war nach Angaben der KV Hamburg die härteste bislang. Erst reagierten die Kassen nicht auf die Forderungen der Ärzte, dann verhandelten KV und Kassen monatelang, ohne ein Ergebnis erzielen zu können. Zwei Monate und drei Sitzungen benötigte das Schiedsamt, um den Konflikt zu schlichten.

Mehrfach waren die Hamburger Ärzte zu Kundgebungen zusammengekommen, um auf die Honorarmisere in Hamburg aufmerksam zu machen. Die KV hatte Ende 2012 elf Prozent mehr Honorar gefordert: Allein 5,5 Prozent benötige man zum Ausgleich für gestiegene Praxiskosten, 1,5 Prozent für den zusätzlichen Aufwand durch eine erhöhte Morbidität.

Weitere 1,5 bis zwei Prozent seien notwendig, um Zuschläge für Arztgruppen vorzusehen, die die Grundversorgung sicherten. Der Rest werde gebraucht, um zu Honorarabsprachen zu kommen, wie sie vor dem Jahr 2008 gegolten hatten, betonte der KV-Vorstand im Winter bei einer großen Protestkundgebung.

Rie/EB

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