Ärzteschaft

Honorarver­handlungen: Plus 3,5 Prozent in Bayern

  • Mittwoch, 30. Januar 2013

München – Eine Honorarsteigerung von insgesamt rund 3,5 Prozent, das sind rund 175 Millionen Euro, erhalten in diesem Jahr die Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern. Das hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes heute mitgeteilt. Das Ergeb­nis wurde durch das Landesschiedsamt festgesetzt, nachdem eine Einigung auf dem Verhandlungswege zwischen Krankenkassen und KV nicht zu erzielen war.

Das Ergebnis ist aus Sicht des Vorstands der KV „differenziert zu betrachten“: „Wir ha­ben nun eine gewisse Planungssicherheit, was die Honorarentwicklung für das laufende Jahr angeht. Mit einem Plus von 3,5 Prozent liegen wir […]durchaus im Bundesdurch­schnitt“, hieß es aus der KV.

Allerdings kritisierte der Vorstand, dass das Schiedsamt in seiner Entscheidung regiona­len Besonderheiten nicht ausreichend Rechnung getragen habe: „Die Chancen, die der Gesetzgeber mit den jüngsten Regelungen für die Regionen vorgesehen hatte, wurden in Bayern durch den Schiedsspruch leider nur bedingt genutzt“, so die Kritik.

Der Eindruck liege nahe, dass sich die Krankenkassen wegen eines strikten Spardiktats ihrer Verantwortung für die gute ambulante Versorgung ihrer Versicherten in Bayern mehr und mehr entzögen, so das Fazit des KV-Vorstandes.

Als besonders problematisch war in den Verhandlungen laut der KV, dass der Bewer­tungs­ausschuss auf Bundesebene im Vorfeld der Verhandlungen die Morbiditätsrate für Bayern deutlich zu gering bemessen habe. Diese lag mit 0,1 Prozent weit unter dem Bundesdurchschnitt von 1,2 Prozent und habe dafür gesorgt, dass Bayerns Kranken­kassen mit Bezug auf diese Kenngröße nicht zu echten Verhandlungen über eine Verbesserung der medizinischen Versorgung ihrer Versicherten bereit waren. Im Ergebnis legte das Schiedsamt nun eine Steigerungsrate von 0,43 Prozent fest.

Die Steigerung des Honorars setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: So werden unter anderem der Punktwert erhöht, die haus- und fachärztliche Grundver­sorgung mit knapp 38 Millionen Euro gefördert und genehmigungspflichtige psychothera­peutische Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung honoriert.

Zusätzlich erhalten die Ärzte und Psychotherapeuten 12,5 Millionen Euro für Zuschläge und extrabudgetäre Vergütungen verschiedener Leistungen, zum Beispiel für die Behand­lung von Patienten mit Multipler Sklerose oder für Leistungen in der Schmerz­therapie. Abgerundet wird das Paket mit besonderen Zahlungen für den Bereitschafts­dienst, die laut der KV allerdings lediglich dazu ausreichen, die dringendsten Maßnah­men in diesem Bereich anzugehen.

hil

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