Honorarverhandlungen: Plus 3,5 Prozent in Bayern
München – Eine Honorarsteigerung von insgesamt rund 3,5 Prozent, das sind rund 175 Millionen Euro, erhalten in diesem Jahr die Ärzte und Psychotherapeuten in Bayern. Das hat die Kassenärztliche Vereinigung (KV) des Bundeslandes heute mitgeteilt. Das Ergebnis wurde durch das Landesschiedsamt festgesetzt, nachdem eine Einigung auf dem Verhandlungswege zwischen Krankenkassen und KV nicht zu erzielen war.
Das Ergebnis ist aus Sicht des Vorstands der KV „differenziert zu betrachten“: „Wir haben nun eine gewisse Planungssicherheit, was die Honorarentwicklung für das laufende Jahr angeht. Mit einem Plus von 3,5 Prozent liegen wir […]durchaus im Bundesdurchschnitt“, hieß es aus der KV.
Allerdings kritisierte der Vorstand, dass das Schiedsamt in seiner Entscheidung regionalen Besonderheiten nicht ausreichend Rechnung getragen habe: „Die Chancen, die der Gesetzgeber mit den jüngsten Regelungen für die Regionen vorgesehen hatte, wurden in Bayern durch den Schiedsspruch leider nur bedingt genutzt“, so die Kritik.
Der Eindruck liege nahe, dass sich die Krankenkassen wegen eines strikten Spardiktats ihrer Verantwortung für die gute ambulante Versorgung ihrer Versicherten in Bayern mehr und mehr entzögen, so das Fazit des KV-Vorstandes.
Als besonders problematisch war in den Verhandlungen laut der KV, dass der Bewertungsausschuss auf Bundesebene im Vorfeld der Verhandlungen die Morbiditätsrate für Bayern deutlich zu gering bemessen habe. Diese lag mit 0,1 Prozent weit unter dem Bundesdurchschnitt von 1,2 Prozent und habe dafür gesorgt, dass Bayerns Krankenkassen mit Bezug auf diese Kenngröße nicht zu echten Verhandlungen über eine Verbesserung der medizinischen Versorgung ihrer Versicherten bereit waren. Im Ergebnis legte das Schiedsamt nun eine Steigerungsrate von 0,43 Prozent fest.
Die Steigerung des Honorars setzt sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: So werden unter anderem der Punktwert erhöht, die haus- und fachärztliche Grundversorgung mit knapp 38 Millionen Euro gefördert und genehmigungspflichtige psychotherapeutische Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung honoriert.
Zusätzlich erhalten die Ärzte und Psychotherapeuten 12,5 Millionen Euro für Zuschläge und extrabudgetäre Vergütungen verschiedener Leistungen, zum Beispiel für die Behandlung von Patienten mit Multipler Sklerose oder für Leistungen in der Schmerztherapie. Abgerundet wird das Paket mit besonderen Zahlungen für den Bereitschaftsdienst, die laut der KV allerdings lediglich dazu ausreichen, die dringendsten Maßnahmen in diesem Bereich anzugehen.
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