Ärzteschaft

Hornhautvernetzung: Augenärzte erhalten gestiegene Kosten für Riboflavin erstattet

  • Freitag, 1. November 2024

Berlin – Die Kostenpauschale für den Einsatz von Riboflavin im Zusammenhang mit einer Hornhautvernet­zung bei einem Keratokonus wird zum 1. Januar 2025 von 92,53 Euro auf 117,81 Euro angehoben. Darauf hat die Kassenärztliche Bundesver­eini­gung (KBV) hingewiesen.

KBV und GKV-Spitzenverband reagierten damit auf gestiegene Marktpreise für Riboflavin, wie es hieß. Der Grund seien gestiegene Preise für das Vitamin B12. Die Sachkosten rechnen Fachärzte für Augenheilkunde über die Kostenpauschale 40681 ab. Riboflavin wird zur Hornhaut­vernetzung bei einem Keratokonus verabreicht.

EB

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung