Politik

Hornhautvernetzung bei Keratokonus wird Regelleistung

  • Freitag, 3. August 2018

Berlin – Für Keratokonus-Patienten sollen Krankenkassen künftig die Kosten für eine Hornhautvernetzung übernehmen. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschlossen, wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) jetzt mitteilte. Dem­nach darf die Hornhautvernetzung bei Patienten mit Keratokonus und subjektiver Sehverschlechterung angewendet werden, sobald ein Fortschreiten der Erkrankung diagnostiziert wurde.

Eine Progredienz liegt dann vor, wenn innerhalb von zwölf Monaten entweder die maximale Hornhautbrechkraft, beziehungsweise der Astigmatismus um mindestens eine Dioptrie zugenommen oder die Basiskurve der bestsitzenden Kontaktlinse um mindestens 0,1 Millimeter abgenommen hat. Augenärzte sollen für die Indikations­stellung zwei Messungen der Hornhautbrechkraft vornehmen, entweder mit demselben Messgerät oder mit Messgeräten, deren Messungen vergleichbar sind. Vor dem Eingriff muss zudem eine Hornhauttomografie erfolgen, um sicherzustellen, dass die Hornhaut auch an der dünnsten Stelle mindestens 400 Mikrometer beträgt.

Der Keratokonus ist eine degenerative Augenerkrankung, die meist im Jugend- oder frühen Erwachsenenalter beginnt, die Sehkraft kontinuierlich verschlechtert und in fortgeschrittenen Stadium nur durch eine Hornhauttransplantation behandelt werden kann. Dies soll durch Einsatz der Hornhautvernetzung künftig diese verzögert oder vermieden werden.

Das Bundesgesundheitsministerium muss den G-BA-Beschluss prüfen, bevor dieser in Kraft treten kann. Danach hat der Bewertungsausschuss sechs Monate Zeit, um über die Vergütung der diagnostischen und therapeutischen Leistungen zu verhandeln. Anschließend haben Kassenpatienten dann Anspruch auf die neue Leistung.

hil/sb

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung