Hospiz- und Palliativversorgung: KBV fordert kollektive Organisation statt Wettbewerb
Berlin - Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) fordert einheitliche Rahmenbedingungen für eine bundesweite ambulante Palliativversorgung. „Erfolgreiche Modelle, die sich regional bewährt haben, sind für die gesamte Versorgung von Nutzen und sollten vertragssicher im ganzen Bundesgebiet übernommen werden können“, erklärte Regina Feldmann, KBV-Vorstand, (KBV), im Vorfeld der Anhörung im Bundestag am 21. September zum geplanten Palliativ- und Hospizgesetz. Modellprojekte, die beispielsweise von der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe bereits erprobt worden seien, hätten sich als wirksam erwiesen.
Bisher sieht der Gesetzgeber vor, dass ambulante spezialisierte Versorgungsangebote (SAPV) sich auf einem wettbewerbsorientierten Markt behaupten müssen. Die Krankenkassen schließen auf Basis einer Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses mit entsprechenden Anbietern Verträge. Bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für eine ambulante allgemeine Palliativversorgung (AAPV) fehlen. Beides habe dazu geführt, dass sich noch keine flächendeckende ambulante Palliativversorgung etablieren konnte, moniert die KBV.
Feldmann verwies weiterhin darauf, dass sich in der ambulanten Versorgung zwar erste erfolgreiche SAPV-Strukturen herausgebildet hätten, dieser Schritt für die Krankenhausversorgung aber noch ausstehe: „Die allgemeine Palliativversorgung in Krankenhäusern ist häufig von Station zu Station unterschiedlich gut organisiert. Es sollte geprüft werden, inwieweit spezialisierte ambulante Teams auch im Krankenhausumfeld tätig werden.“
Der Gesundheitsausschuss des Bundestags hat Fachleute eingeladen, um sich eine Meinung über notwendige Verbesserungen bei der ambulanten wie der stationären Hospiz- und Palliativversorgung zu bilden. Zur Diskussion stehen nicht nur der Gesetzentwurf der Bundesregierung, sondern auch zwei Anträge von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke.
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