HPV-Impfung in Schwangerschaft ohne negative Folgen
Kopenhagen – Eine versehentliche HPV-Impfung in der Schwangerschaft hat in Dänemark nicht zu vermehrten Fehlgeburten, Totgeburten, schweren Geburtsfehlern, Frühgeburten oder zur Geburt von Kindern geführt, die bei der Geburt zu klein oder zu leicht für ihr Gestationsalter waren. Dies zeigen die jetzt im New England Journal of Medicine (2017; 376: 1223-1233) publizierten Ergebnisse einer bevölkerungsbasierten Studie.
Zur Vorbeugung des Zervixkarzinoms (sowie von Feigwarzen und Analkarzinomen) wird allen Mädchen und Frauen im Alter zwischen neun und 26 Jahren heute zur Impfung gegen onkogene Varianten des humanen Papillomavirus (HPV) geraten. Die Impfung sollte idealerweise erfolgen, bevor die jungen Frauen sexuell aktiv werden. Dies ist in der Praxis nicht immer der Fall und hin und wieder kommt es vor, dass Frauen bei der Impfung schwanger sind.
Ob eine Impfung in der Schwangerschaft dem werdenden Kind Schaden zufügt, ist nicht bekannt. An den klinischen Prüfungen der Impfstoffe hatten vorsorglich keine Schwangeren teilgenommen. Weitere randomisierte klinische Studien wird es aus ethischen Gründen kaum geben. Es bleibt deshalb nur, den Zusammenhang in epidemiologischen Untersuchungen zu klären.
Diese Studien werden heute bevorzugt in skandinavischen Ländern durchgeführt, da sich dort aufgrund einer individuellen Personalnummer Einträge in verschiedenen Krankenregistern abgleichen lassen. Nikolai Scheller vom Statens Serum Institut in Kopenhagen hat hierzu die Daten von über 580.000 Frauen ausgewertet, die in den Jahren 2006 bis 2013 mit dem Vierfach-Impfstoff geimpft wurden (der konkurrierende Zweifachimpfstoff wurde in dieser Zeit kaum verwendet, weshalb die wenigen mit ihm geimpften Frauen von der Studie ausgenommen wurden).
Darunter waren knapp 1.800 Frauen, die versehentlich während der Schwangerschaft geimpft wurden, die meisten befanden sich in der Frühschwangerschaft. Sie dürften entweder noch nicht gewusst haben, dass sie schwanger waren oder ihrem Arzt nicht davon berichtet haben.
Scheller stellte die betroffenen Frauen in sechs verschiedenen Fallkontrollstudien jeweils vier Kontrollen gegenüber, die in einer „Propensity Score“-Analyse den betroffenen Frauen in möglichst vielen Eigenschaften glichen, außer der Tatsache, dass sie nicht in der Schwangerschaft geimpft worden waren.
Keine der fünf Analysen fand Hinweise für einen negativen Einfluss der Impfung auf den Ausgang der Schwangerschaft. Beim Endpunkt „schwerwiegende Geburtsfehler“ (65 Fälle unter 1.665 exponierten Schwangerschaften und 220 Fälle unter 6.660 nicht-exponierten Schwangerschaften) betrug die Odds Ratio 1,19 (95-Prozent-Konfidenzintervall 0,90 bis 1,58).
Für den Endpunkt „Spontanabort“ (20 Fälle unter 463 exponierten Schwangerschaften und 131 Fälle unter 1.852 nicht-exponierten Schwangerschaften) ermittelte Scheller eine Hazard Ratio 0,71 (0,45-1,14).
Der Endpunkt „Frühgeburt“ (116 Fälle unter 1.774 exponierten Schwangerschaften und 407 Fälle unter 7.096 nicht-exponierten Schwangerschaften) trat mit einer Odds Ratio von 1,15 (0,93-1,42) ebenfalls nicht signifikant häufiger auf.
Auch ein „niedriges Geburtsgewicht“ (76 Fälle unter 1.768 exponierten Schwangerschaften und 277 Fälle unter 7.072 nicht-exponierten Schwangerschaften) gehörte bei einer Odds Ratio von 1,10 (0,85-1,43) nicht zu den Risiken der Impfung.
Die Schwangern müssen auch nicht befürchten, dass ihr Kind bei der Geburt zu klein ist: 171 Fälle unter 1.768 exponierten Schwangerschaften und 783 Fälle unter 7.072 nicht-exponierten Schwangerschaften ergaben eine Odds Ratio von 0,86 (0,72-1,02).
Eine Totgeburt (2 Fälle unter 501 exponierten Schwangerschaften und 4 Fälle unter 2.004 nicht-exponierten Schwangerschaften) gehört trotz einer Hazard Ratio von 2,43 nicht zu den nachgewiesenen Risiken, da das 95-Prozent-Konfidenzintervall von 0,45 bis 13,21 sehr weit ist und die 1,0-Grenze überschreitet, womit ein Zufallsergebnis nicht ausgeschlossen ist.
Trotz des erfreulichen Ergebnisses dürfte es bei der Empfehlung bleiben, die Impfung nicht während der Schwangerschaft durchzuführen.
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