Immunitätsnachweis durch Antikörpertest noch nicht möglich

Berlin – Häufig diskutiert wird in letzter Zeit die potenzielle Möglichkeit der „Freitestung“ durch Antikörpertests, die eine überstandene SARS-CoV-2 Infektion nachweisen. Speziell im Gesundheitssektor würde sich dadurch vieles vereinfachen.
Doch die Sensitivität und Spezifität von Antikörpertests sei derzeit noch nicht ausreichend, um einer Person verlässlich Immunität gegenüber SARS-CoV-2 zu bescheinigen. Darauf wiesen die Akkreditierten Labore in der Medizin (ALM) heute in einer Online-Pressekonferenz hin.
Dringend abzuraten ist den Labormedizinern zufolge außerdem von teilweise bereits über das Internet vertriebenen Antikörper-Schnelltests mit häufig fraglicher Testqualität. Selbst die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat bereits vor gefälschten medizinischen Tests in diesem Bereich der Labordiagnostik gewarnt.
Zu unterscheiden seien diese Schnelltests von der ELISA-Untersuchung in akkreditierten medizinischen Laboren, die noch einmal gezielter nach spezifischen Oberflächenmerkmalen des Virus suchten, erklärte Jan Kramer, Vorstand im ALM und Sprecher der AG Versorgungsforschung. Hier gebe es erste Tests, einige wenige auch CE-zertifiziert, mit denen gerade in einigen medizinischen Labors Erfahrungen gesammelt würden.
Allerdings: Auch die Antikörpertests aus dem medizinischen Labor könnten (noch) nicht für eine Freitestung eingesetzt werden, ergänzte er, da noch zu häufig falsch positive Ergebnisse erzeugt würden. Grund dafür ist die aktuell noch sehr geringe Prävalenz der COVID-19-Erkrankung in der Bevölkerung.
„Die Krankheit ist so selten, dass die Testspezifika noch zu unsicher sind, um zuverlässig eine Auskunft über Immunität beziehungsweise das Vorhandensein von Antikörpern geben zu können.“
„Bei allen Antikörper-Testverfahren gibt es Kreuzreaktionen mit anderen Coronaviren“, sagte Michael Müller, 1. Vorsitzender des ALM. Ein positiver Antikörpertest gibt somit Hinweise auf einen zurückliegenden Erregerkontakt – kann aber nicht zu 100 Prozent beweisen, dass es sich um SARS-CoV-2 handelte.
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