Impfen in Pilotprojekten bei Hausärzten startet

Berlin – Während über bundesweite flächendeckende Impfungen in Hausarztpraxen debattiert wird, gehen immer mehr Pilotprojekte in den Ländern mit ausgewählten Praxen an den Start. Heute in Berlin. Wie die Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin mitteilte, beginnt das Land mit rund 100 Praxen.
Genutzt wird das Präparat von Astrazeneca. Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci (SPD) hatte gestern getwittert, Berlin starte mit 150 Praxen zu dem angekündigten Projekt. „Für die Erstimpfungen stellen wir die 37.500 abgeforderten Impfdosen bereit.“
Wegen des begrenzten Impfstoffs kann laut KV nur eine bestimmte Zahl von Praxen beauftragt und beliefert werden. Allein in den vergangenen 24 Stunden hätten sich mehr als 350 Praxen bei einer Abfrage registrieren lassen.
Sobald genug Impfstoff vorhanden sei, würden weitere Praxen schrittweise eingebunden. Es sei bedauerlich, dass zweieinhalb Monate nach dem Impfstart Ende Dezember noch immer nicht ausreichend Impfstoff verfügbar sei, um eine allgemeine Versorgung zu starten.
Die aktuell ausgewählten Praxen sind den Angaben zufolge meist Hausarztpraxen, aber auch Praxen für Diabetiker und Krebskranke. „Wie viele Impfungen es pro Praxis und Tag sein werden, hängt vorrangig von den gelieferten Impfstoffmengen ab“, so die KV.
Für den geplanten Testlauf zur Coronaimpfung in Thüringer Hausarztpraxen sind nach Angaben der KV Thüringen landesweit 50 Praxen ausgewählt worden. Das Pilotprojekt sei nicht nur auf schwer betroffene Coronahotspots, sondern auf ganz Thüringen ausgelegt, sagte die KV-Vorsitzende Annette Rommel. Es soll möglichst nächste Woche starten.
Wann genau, ist laut KV bislang unklar. Dies hänge davon ab, wann wieder Impfstoff geliefert werde und wie viele Teile der Lieferungen an die Praxen gehen könnten. In dem Pilotprojekt sollen Hausärzte in ihren Praxen Menschen aus den beiden höchsten Prioritätsstufen impfen. Dazu gehören etwa Menschen über 70 Jahre und Patienten mit bestimmten Vorerkrankungen.
An die Priorisierung müssten sich die an dem Testlauf teilnehmenden Praxen halten, sagte Rommel. Über eine Aufhebung der Priorisierung könne nur das Thüringer Gesundheitsministerium entscheiden.
Die neue Coronaimpfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums ermöglicht aber auch Abweichungen von der Rangfolge in Grenz- und Hochrisikogebieten. Das Ministerium hat erklärt, an der bisherigen Reihenfolge festhalten zu wollen.
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