Inanspruchnahme von Notaufnahmen steigt
Berlin – Der Anteil der Notaufnahmen an der Gesamtzahl stationärer Behandlungen ist von 33,7 Prozent im Jahr 2005 auf 41,5 Prozent im Jahr 2012 gestiegen. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor (Drucksachen-Nummer 18/2302). „Aufgrund der steigenden Notfallquote ist von einer steigenden Inanspruchnahme der Notaufnahmen auszugehen“, schreibt die Bundesregierung.
Sie weist jedoch darauf hin, dass „der Notfalldefinition keine medizinische Definition zu Grunde“ liege und es sich um einen „administrativen Notfallbegriff“ handle, der sich von einer Krankenhausaufnahme infolge einer ärztlichen Überweisung abgrenze. Die Frage, ob es sich im konkreten Behandlungsfall stets um einen „echten“ Notfall handle, sei dabei kaum zu beantworten.
Auch in dem im März 2013 erschienen Endbericht zur DRG-Begleitforschung werde eine Steigerung der Fallzahlen in Notfallaufnahmen bestätigt. Ein Grund dafür sei, dass die Notfallaufnahmen der Krankenhäuser für die Patientengewinnung und -bindung an Bedeutung gewonnen hätten, gegebenenfalls den erforderlichen stationären Aufenthalt vorbereiteten und Patienten in optimale hausinterne Versorgungsbahnen steuerten.
In ihrem Koalitionsvertrag hat die schwarz-rote Koalition angekündigt, überprüfen zu wollen, ob für Krankenhäuser die Vorhaltekosten, insbesondere für die Notfallversorgung, ausreichend finanziert werden. Zudem solle die Vergütung an den Umstand angepasst werden, dass sich die ambulante Notfallversorgung außerhalb der allgemeinen Praxissprechzeiten auf die Krankenhäuser konzentriere.
„Wir streben dabei eine regelhafte Kooperation der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Krankenhäuser zur Sicherstellung der ambulanten Notfallversorgung an“, heißt es im Koalitionsvertrag. Diese Ankündigungen umzusetzen, schreibt die Bundesregierung jetzt in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage, sei derzeit Aufgabe der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, die bis zum Jahresende Eckpunkte einer Krankenhausreform erarbeiten soll.
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