Politik

Industrie wehrt sich gegen Einsatz externer Hilfsmittelberater

  • Montag, 16. Februar 2015

Berlin – Nur der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) sollte prüfen, ob ein Patient medizinische Hilfsmittel benötigt, nicht aber externe von den Krankenkassen beauftragte sogenannte Hilfsmittelberater. Darauf pocht der Industrieverband Spectaris. Er reagiert damit auf jüngste Forderungen des Bundesrates, die Beauftragung externer Hilfsmittelberater zuzulassen. In der Praxis beauftragen die Kassen laut Spectaris die externen Berater schon seit längerem in einer rechtlichen Grauzone.

Medizinische Hilfsmittel sind technische Hilfen für behinderte oder kranke Menschen, zum Beispiel Hörgeräte, Stomaartikel oder Prothesen. Auch Pflegebetten gehören dazu. Das sogenannte Hilfsmittelverzeichnis führt alle Hilfsmittel auf, die zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden können.

Das Bundesversicherungsamt, der Datenschutzbeauftragte und die Leistungserbringer­verbände gehen laut Spectaris davon aus, dass der Einsatz externer Hilfsmittelberater nicht zulässig ist. „Dies interessiert die Krankenkassen jedoch nur teilweise. Stattdessen beauftragen sie immer häufiger externe Hilfsmittelberater – die häufig keine aus­reichenden Qualifikationen aufweisen – mit der Begutachtung der Patienten. Sie raten den Patienten entsprechend der Vorgaben der Krankenkassen zu möglichst günstigen Hilfsmitteln“, kritisierte Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei Spectaris.

Sollte deren Einsatz legalisiert werden, würde es künftig Doppelstrukturen geben: Patienten würden unter Umständen durch den MDK und dann nochmals durch den externen Hilfsmittelberater begutachtet, wodurch der Patient doppelt belastet und sich seine Versorgung unnötig verzögern würde.

Hinzu kämen datenschutzrechtliche Probleme. Sensible Daten würden nicht nur an den MDK fließen, sondern zusätzlich an viele andere private Dienstleister, die dafür keine sicheren Strukturen entwickelt hätten, warnt der Industrieverband.

hil

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