Info zur Behandlung von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus
Hamburg – Die Ärztekammer Hamburg informiert in einer neu aufgelegten Broschüre über die geänderte Rechtslage bei der medizinischen Behandlung von Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus. „Wir wollen unsere Ärzte über die komplexe Rechtslage informieren und ihnen mögliche Ansprechpartner an die Hand geben“, sagte Frank Ulrich Montgomery, Präsident der Ärztekammer Hamburg und der Bundesärztekammer.
Die wichtigsten Änderungen betreffen den sogenannten verlängerten Geheimnisschutz und die Clearingstelle. Diese Stelle führt einen sogenannten „Clearingprozess“ durch, der klären soll, ob es für eine Behandlung einen regulären Kostenträger gibt oder eine anderweitige Kostenübernahme erfolgen kann.
Die Delegiertenversammlung der Ärztekammer Hamburg hatte wiederholt klare Regelungen für die Gesundheitsversorgung für Menschen ohne gesicherten Aufenthaltsstatus gefordert, da bei ihnen Krankheiten zu großen Problemen führten: Frauen bringen beispielsweise unter riskanten Umständen Kinder auf die Welt, weil sie sich wegen drohender Abschiebung nicht in ein Krankenhaus trauen.
Andere verzögern eine notwendige medizinische Behandlung so lange, bis sie als Notfall in der Klinik landen. Die im sogenannten Flüchtlingszentrum angesiedelte Clearingstelle sei nun ein „kleiner Anfang“, so Montgomery. Die Broschüre kann per Mail presse@aekhh.de bestellt werden.
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