Ärzteschaft

Informationen rund um die Urlaubsvertretung für niedergelassene Ärzte

  • Freitag, 13. Juni 2014

Berlin – Sommerzeit ist Reisezeit: Das gilt auch für niedergelassene Ärzte. Trotzdem müssen sie die medizinische Versorgung ihrer Patienten gewährleisten. Ein neuer Podcast der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zeigt auf, was dabei zu beachten ist.

So reicht es bei längeren Urlauben beispielsweise nicht aus, eine Vertretung zu organisieren und die Patienten darüber zu informieren. „Jede Praxisschließung, die länger als eine Woche dauert, muss der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung angezeigt werden“, erklärt Peter Pfeiffer von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin.

Nähmen Ärzte dagegen nur einen Brückentag oder ein verlängertes Wochenende frei, müsse die Versorgung der Patienten durch einen Vertreter zwar geregelt sein, eine Information der zuständigen KV sei jedoch nicht erforderlich.

Zudem informiert der Kurzfilm über zeitliche und rechtliche Rahmenbedingungen der vertragsärztlichen Vertretung, Abrechnungsfragen sowie Besonderheiten bei psychotherapeutischen Vertretungen. Die ausführlichen Regelungen zur Urlaubs­vertretung sind im Bundesmantelvertrag und in der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte zu finden.

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