Informationsreihe zum Pflegeberufegesetz veröffentlicht

Berlin – Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe startet eine Informationsreihe zum Pflegeberufegesetz. In den Infoblättern sollen das Gesetz und seine Umsetzung vorgestellt werden, teilte der Verband heute in Berlin mit. In einem ersten Teil gehe es um Ausbildungsziele oder die Struktur der Pflegeausbildung mit den unterschiedlichen Abschlüssen. Zudem würden Fragen zum Ausbildungsvertrag und zur Berufsbezeichnung erläutert.
In den folgenden Ausgaben der Informationsreihe will der Verband die Finanzierung, die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Vorbereitung bei den Trägern der praktischen Ausbildung und bei den Schulen thematisieren.
Nach langen Verhandlungen hatten im Sommer Bundestag und Bundesrat die Reform der Pflegeausbildung beschlossen. Das Gesetz soll mit einer gestuften und durchlässigen Ausbildung die Pflegeberufe attraktiver machen. Für die Umsetzung soll bis 2020 Zeit bleiben; nach sechs Jahren soll es evaluiert werden.
Ursprünglich wollte die Bundesregierung die drei bislang getrennten Ausbildungswege zur Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege komplett zu einer dreijährigen generalistischen Ausbildung zusammenfassen. Dagegen gab es erheblichen Widerstand.
Der gefundene Kompromiss sieht vor, dass alle Bewerber ihre Ausbildung mit einer zweijährigen generalistischen Pflegeausbildung beginnen. Für das letzte Ausbildungsjahr kann zwischen der generalistische Ausbildung und einem spezialisierten Abschluss als Altenpfleger oder Kinderkrankenpfleger gewählt werden.
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