Innovationsfonds fördert S3-Leitlinie zur Schwangerenvorsorge

Berlin – Der Innovationsfonds des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) fördert die Entwicklung einer S3-Leitlinie zur Schwangerenvorsorge bei gesunden Schwangeren.
Die Federführung soll bei der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft (DGHWi) und der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) liegen. Anfang 2027 soll die Leitlinie erscheinen und evidenzbasierte Standards für die Betreuung von Schwangeren in Deutschland vorlegen.
Bislang wird der Inhalt der Schwangerenvorsorge bekanntlich maßgeblich durch die Mutterschaftsrichtlinien bestimmt. Die neue Leitlinie soll die Maßnahmen durch die Verknüpfung mit der aktuellen wissenschaftlichen Evidenz noch transparenter machen.
„Eine interdisziplinär und unter Beteiligung der Nutzerinnen und Nutzer erstellte Leitlinie kann den Versorgungsbedarf der Schwangeren zielgerichteter adressieren und die interprofessionelle Zusammenarbeit von Ärztinnen, Ärzten und Hebammen noch besser gewährleisten“, sagte Katja Stahl vom Fachbereich Hebammenwissenschaft am Institut für Gesundheitswissenschaften der Universität zu Lübeck, die das Konsortialprojekt leitet.
Die Leitlinie könne Über-, Unter-, sowie Fehlversorgung minimieren und damit eine effektive und effiziente Versorgung unterstützen. Die geplante umfassende Elternversion der Leitlinie werde zudem ein wichtiger Baustein für die Selbstbestimmung der Schwangeren und ihrer Familien sein, hieß es aus Lübeck.
Der Großteil der Evidenzrecherche wird von dem von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften (AWMF) anerkannten Institut für Forschung in der Operativen Medizin (IFOM) der Universität Witten/Herdecke durchgeführt.
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