Innovationsfonds nimmt Gestalt an

Berlin – Im Koalitionsvertrag haben Union und SPD einen Innovationsfonds angekündigt, aus dem pro Jahr jeweils 300 Millionen Euro zur Verfügung stellen sollen, um innovative und sektorenübergreifende Versorgungsmodelle zu fördern. Seitdem wird in vielen Veranstaltungen über die konkrete Ausgestaltung des Fonds diskutiert und spekuliert.
Wer soll nach welchen Kriterien gefördert werden? Wer entscheidet darüber? Soll es sich bei der Förderung um eine Teil- oder Vollfinanzierung handeln? Und was soll mit den Projekten nach Auslaufen der Förderung passieren? Diese Fragen standen auch im Mittelpunkt der gestrigen Veranstaltung des Bundesverbandes Managed Care (BMC) in Berlin.
Inoovationsfonds konkretisiert
Diese und andere Diskussionen haben nun Jens Spahn (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) dazu veranlasst, die Vorstellungen der Großen Koalition von dem geplanten Innovationsfonds zu konkretisieren. So habe sich gezeigt, „dass um die Frage, was der Innovationsfonds eigentlich leisten soll, die unterschiedlichsten, zum Teil verwirrenden Vorstellungen existieren“.
In einer Stellungnahme stellen die beiden Gesundheitspolitiker klar, dass ausschließlich Leistungen, „die über die heutige Regelversorgung hinausgehen, dem Bereich der besonderen Versorgungsformen zuzurechnen sind und die erkennbaren Defizite der sektoralen Versorgung zu überwinden oder vermeiden suchen“, auf Fördergelder hoffen können. Dazu zählten etwa sektorenübergreifende Modellprojekte zur Gewährleistung der Versorgung in unterversorgten Regionen, zur Arzneimitteltherapiesicherheit bei multimorbiden Patienten mit Polymedikation, zur Delegation ärztlicher Leistungen oder zur Qualitätssicherung.
Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller von der Förderung ausgeschlossen
Antragsberechtigt sollen die in § 140b Abs. 1 NR. 1-7 SGB V genannten Akteure, darunter Vertragsärzte und Krankenhausträger, sein, allerdings immer in Verbindung mit mindestens einer gesetzlichen Krankenkasse. Damit werden Pharmaunternehmen und Medizinproduktehersteller von der Förderung ausgeschlossen. Für Mittel zur Versorgungsforschung, 75 Millionen Euro jährlich, seien auch wissenschaftliche Institutionen antragsberechtigt.
Gemeinsame Bundesausschuss soll Förderkriterien festlegen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll die Kriterien festlegen, die für eine Förderung erfüllt werden müssen, und das jährliche Ausschreibungsverfahren durchführen. Hierfür soll ein neuer Unterausschuss für Innovation und Versorgungsforschung entstehen, an dem auch Vertreter des Bundesgesundheitsministeriums beteiligt sein sollen. Da es beim G-BA keine Finanzverwaltung gibt, schlagen Spahn und Lauterbach vor, die Fördergelder entweder vom GKV-Spitzenverband oder dem Gesundheitsfonds verwalten zu lassen und diese nach einer Entscheidung des G-BA auszuschütten.
Ob der G-BA für die ihm zugedachte Rolle bei der Verteilung der Fördermittel tatsächlich geeignet ist, ist unter den Akteuren im Gesundheitswesen allerdings umstritten. Zu groß sind die Bedenken, dass Grabenkämpfe zwischen den Beteiligten notwendige Innovationen ausbremsen könnten.
Vorbild Exzellenzinitiative
Das wurde bei der BMC-Veranstaltung deutlich. Edmund Neugebauer, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Netzwerkes für Versorgungsforschung, plädierte dafür, auch externe Experten hinzuziehen. Als mögliches Vorbild nannte er die Entscheidungen im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder zur Förderung von Wissenschaft und Forschung an deutschen Hochschulen, an denen auch internationale Experten beteiligten waren.
Während sich die Podiumsteilnehmer einig waren, dass Kriterien wie Versorgungsverbesserung, Patientenzentrierung, überzeugende Evalutionskonzepte und Erfolgswahrscheinlichkeit bei der Auswahl der Projekte unbedingt berücksichtigt werden sollten, gingen die Meinungen über die Höhe der Finanzierung stark auseinander.
Rolf-Ulrich Schlenker, stellvertretender Vorsitzender der Barmer GEK, sprach sich dafür aus, die ausgewählten Projekte nur zum Teil aus dem Innovationsfonds zu finanzieren. Mindestens ein Drittel der Ausgaben sollten seiner Auffassung nach die Projektinitiatoren selbst tragen. Neugebauer und Lutz Freiberg von der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg schlossen dagegen auch eine vollständige Finanzierung aus den Fondsmitteln nicht aus.
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