Insulinanaloga: Bundesausschuss auf einer Linie mit IQWiG
Berlin - Patienten mit Diabetes mellitus Typ 2, die mit kurzwirksamen Insulinanaloga behandelt werden, sollen diese auch in Zukunft zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet bekommen. Vermutlich wird aber der Druck auf die verschreibenden Ärztinnen und Ärzte zunehmen, diese Patienten mehrheitlich auf kurzwirksames Humaninsulin umzustellen. Dies legen erste Reaktionen aus dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) auf die Nutzenbewertung der Insulinanaloga hin nahe. Es solle keine Verordnungen „nach Schema F“ geben, betonte Rolf Stuppardt, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Innungskrankenkassen. Der G-BA-Vorsitzende Dr. Rainer Hess stellte allerdings klar: „Ein Umstellungsprozess wird eingefordert.“
Hintergrund: Der Bundesausschuss hat am 21. Februar ein Stellungnahmeverfahren zu den Insulinanaloga eingeleitet. Im Anschluss daran werden mit großer Wahrscheinlichkeit die Arzneimittel-Richtlinien geändert und möglicherweise um Therapieempfehlungen ergänzt. Am 15. Februar hatte das vom G-BA damit beauftragte Institut für Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) seine Nutzenbewertung vorgelegt. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob sich ein Zusatznutzen nachweisen lässt, der den höheren Preis der Insulinanaloga rechtfertigt. Das IQWiG hat dies verneint.
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