Intensivstation: Welche Berufsgruppen welche Aufgaben übernehmen können

Hamburg – Die Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) hat „Empfehlungen für die interprofessionellen Handlungsfelder in der Intensivmedizin“ vorgestellt.
„Der ausgeprägte und fortschreitende Mangel an Fachpflegekräften, die zunehmende Akademisierung der Pflegenden sowie auch der absehbare Ärztemangel fachen die Diskussion über die Ausweitung von Kompetenzen der Pflegefachberufe an. Wer darf und kann also welche Tätigkeiten wann und wie genau ausführen?“ hieß es aus der DIVI.
Eine paritätisch zusammengesetzte Arbeitsgruppe von ärztlichem Dienst und Pflege hat dazu acht Kernaussagen und eine Matrix mit konkreten Empfehlungen entwickelt. Zusammen mit den DIVI-Strukturempfehlungen 2022 ergeben sich daraus laut der Fachgesellschaft konkrete Hinweise, wie sich Mediziner und Fachpflegende auf der Intensivstation die Arbeit teilen können.
„Eine sofortige Umsetzung ist möglich. Juristisch ist auch die Empfehlung der Handlungskompetenzen abgedeckt, da die Verantwortungen an die in der Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen gekoppelt sind“, hieß es aus der DIVI.
Langfristig sollen die DIVI-Handlungsempfehlungen den Rahmen für die interprofessionelle Zusammenarbeit auf der Intensivstation bilden. „Auch wenn in diesem ersten Schritt der Schwerpunkt auf der Intensivmedizin liegt, so sollen die Handlungsempfehlungen in Zukunft auch auf die Notaufnahmen, die Rettungsmedizin und weitere therapeutische Gesundheitsfachberufe übertragen werden“, sagte der DIVI-Präsident Felix Walcher.
„Die Demografie wird uns dramatisch die Feder diktieren! So müssen wir uns an allen Ecken im Gesundheitssystem überlegen, wie wir uns aufstellen“, sagte Thomas van den Hooven, Vertreter der Pflegenden in der Arbeitsgruppe.
Die ärztliche Position hat Christian Waydhas eingebracht, Intensivmediziner und Chirurg im Leitungsteam der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am Universitätsklinikum Essen.
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