Internisten fordern klarere Richtlinien für Delegation und Substitution
Berlin – Der Bundesverband Deutscher Internisten (BDI) hat am Freitag die Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur „Festlegung ärztlicher Tätigkeiten zur Übertragung auf Berufsangehörige der Alten- und Krankenpflege zur selbständigen Ausübung von Heilkunde im Rahmen von Modellvorhaben“ kritisiert.
„Wir sind gegen die Richtlinie, wie der G-BA sie verabschiedet hat“, erklärte Wolfgang Wesiack, Präsident des BDI. Man habe sich davor gedrückt, eine scharfe Abtrennung von substituierbaren und delegierbaren Leistungen zu treffen und stattdessen mit dem unklaren Begriff der Übertragung gearbeitet, bemängelte er.
Die Richtlinie ermöglicht es, dass Alten- und Krankenpfleger im Rahmen von Modellprojekten heilkundliche Tätigkeiten übertragen werden, die diese sowohl fachlich als auch wirtschaftlich und haftungsrechtlich verantworten können. Für die Indikationen Diabetes mellitus Typ 1 und 2, Demenz, chronische Wunden und Hypertonie sind in der Richtlinie die übertragbaren Prozeduren genau beschrieben.
Nach Ansicht des BDI geht diese Regelung zu weit. „Wenn man sich das beispielsweise für die Diabetes-Behandlung ansieht, sind alle Aufgaben des Diabetologen auf andere Heilberufe übertragbar“, erläuterte der BDI-Präsident. Das Krankheitsbild sei jedoch so komplex, dass eine regelmäßige Kontrolle des Patienten durch den Arzt nicht zu ersetzen sei.
„Das Einstellen des Diabetikers ist das eine, das Erkennen von Komplikationen und Spätfolgen das andere“, erklärte Hans-Friedrich Spies, 2. Vizepräsident des BDI. Hier käme es zwangsläufig zu Informationsverlusten, wenn zu viel auf nicht ärztliche Heilberufe übertragen würde, und damit auch zu einer qualitativ schlechteren Behandlung. „Wir glauben, dass dies nicht im Sinne des Patienten ist“, betonte Wesiack.
Darüber hinaus kritisierte der Verband die Einführung einer modularen Weiterbildung, wie sie die Bundesärztekammer auf dem letzten Deutschen Ärztetag vorgestellt hatte. „Wir sehen nicht, wo die modulare Weiterbildung Vorteile gegenüber der jetzigen (Muster)-Weiterbildungsordnung hätte“, sagte der BDI-Präsident.
Durch eine modulare Weiterbildung würde sich die Ausbildung zu sehr auf die Methoden konzentrieren, kritisierte Wolf von Römer, 1. Vizepräsident des BDI. Die Kernkompetenzen der verschiedenen Arztberufe könne so nur unzureichend vermittelt werden.
„Zum Beispiel Doppleruntersuchung von Gefäßen: Diese Methode erfordert nicht nur die Kenntnisse und Fähigkeiten der Methode, sondern auch das internistische Gesamtbild.“ Diese hätte heute der entsprechende Facharzt, würde aber nach Ansicht des BDI in einer modularen Weiterbildung verloren gehen. Außerdem gebe es schon Zusatzweiterbildung für bestimmte Methoden. „Die Notwendigkeit einer modularen Weiterbildung erschließt sich somit nicht“, erklärte Römer.
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