Internisten prangern unzureichende Krankenhausfinanzierung an
Wiesbaden – Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) hat das Krankenhausstrukturgesetzt kritisiert. Es werde den Webfehler der unzureichenden Krankenhausfinanzierung wieder nicht beseitigen, sagte Verbandspräsident Wolfgang Wesiack.
„Seit Jahren kommen die Bundesländer ihren gesetzlichen Pflichten nicht nach, für ausreichende Investitionsmittel im Rahmen der dualen Finanzierung zu sorgen; die laufenden Kosten tragen die Krankenkassen über die DRG’s“, verwies der BDI-Chef.
Die Krankenhäuser müssten somit die Defizite der Bundesländer bei der Investitionsförderung zusätzlich ausgleichen. Der dadurch ausgelöste Rationalisierungsdruck geht Wesiack zufolge nicht nur zulasten des Krankenhauspersonals, an dem überwiegend gespart werden muss, sondern auch zulasten der Beitragszahler der Krankenkassen. „Die Bundesregierung hat diesen Qualitätsmangel erkannt, aber anstatt die nötigen Investitionen bei den Ländern einzufordern, dreht sie an der DRGSystematik“, kritisierte er.
So werde in einem wesentlichen Teil der DRG-Kalkulation durch die Hintertür das Selbstkostendeckungsprinzip wieder reaktiviert. Zusätzlich müssten von den Krankenkassen 500 Millionen Euro und der Zuschlag für die Tarifsteigerung aufgebracht werden. Wesiack: „Dies bedeutet, dass die Krankenkassenbeiträge die Länderhaushalte subventionieren müssen“. Der BDI-Präsident äußerte seine Verwunderung darüber, dass die Krankenkassen dies mit sich machen lassen. „Sie betonen doch sonst immer, sparsam mit den Versichertengeldern umgehen zu müssen“, sagte er.
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