Internisten wollen intersektorale ärztliche Leistung neu strukturieren
Wiesbaden – Der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI) hat den Gesetzgeber aufgefordert, endlich die sektorenverbindende Patientenversorgung zu stärken. Dabei gehe es nicht um eine reine Verschiebung der Sektorengrenze in den ambulanten oder stationären Bereich, sondern um die Neustrukturierung von Leistungen und Preisen. Dazu habe der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands (SpiFa) mit seinem Konzept einen praktikablen Vorschlag vorgelegt, hieß es.
„Heute bestimmt immer öfter das individuelle Eingriffsrisiko des Patienten und nicht die Leistung an sich, ob der Patient ambulant oder stationär behandelt werden wird“, erklärte BDI-Präsident Hans Martin Hoffmeister. Dem müsse die Ordnungspolitik in Zukunft Rechnung tragen und die derzeit gültigen gesetzlichen Vorgaben neu ordnen.
Die Basis dafür könne das SpiFa-Konzept schaffen: Es sieht vor, im Sozialgesetzbuch V (SGB V) die Paragrafen zum ambulanten Operieren, zur ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung und zur belegärztlichen Versorgung zusammenzufassen. Laut BDI werden so bei den definierten intersektoralen ärztlichen Leistungen auch alle stationären Fälle mit einbezogen, die in der Regel vier Tage Liegedauer nicht überschreiten.
Die intersektoralen ärztlichen Behandlungen sollen dann in Krankenhäusern genauso wie in Gemeinschaften von Vertragsärzte zur Verfügung stehen. „Der SpiFa macht damit einen praktikablen Vorschlag für Klinik und Praxis, der die Grenze ambulant/stationär flexibel öffnet und die Versorgungsqualität für die Patienten mit Sicherheit verbessern wird“, betonte Hans-Friedrich Spies, BDI-Vorstandsmitglied und Vorstand im SpiFa.
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