Ärzteschaft

IPPNW kritisiert Altersfestsetzung bei minderjährigen Flüchtlingen

  • Donnerstag, 4. Juli 2013
Uploaded: 04.07.2013 15:53:21 by mis
In der Bayernkaserne, Unterkunft für Minderjährige unbegleitete Flüchtlinge, vertreiben sich Kinder mit Fußballspiel die Zeit dpa

München – Die Organisation „Internationale Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges - Ärzte in sozialer Verantwortung“ (IPPNW) hat Vorwürfe gegen die bayerischen Behörden erhoben. Laut der IPPNW werden unbegleitete minderjährige Flüchtlinge bei der Erstauf­nahme in Bayern systematisch älter gemacht. „Wir halten diese offensichtlich übliche Art der Problemlösung, bei der unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach einer kurzen Inaugenscheinnahme von Amts wegen für volljährig erklärt werden, für eine unglaubliche und untragbare Behördenwillkür“, erklärte der Kinder- und Jugendarzt Thomas Nowotny aus Stephanskirchen.

Eine stichprobenhafte Fallerhebung durch sieben Ärzte bei der Regierung von Oberbayern ergab 29 Betroffene an drei Tagen. „Damit ist zu befürchten, dass jeden Monat weit über 200 unbegleitete Jugendliche für erwachsen erklärt und damit ihrer Chance auf Jugendhilfe, Schul- und Berufsausbildung beraubt werden“, so Nowotny.

Die Ärzteorganisation IPPNW fordert, die Zuständigkeit für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge der Jugendhilfe zu übertragen und auf unfachliche Altersfestsetzungen durch Behörden vollständig zu verzichten. Stattdessen solle die Klärung des Hilfebedarfs und die Alterseinschätzung gemäß den Vorgaben der UN-Kinderrechtskonvention erfolgen.

Die IPPNW-Ärzte sind der Auffassung, dass minderjährige Flüchtlinge in Jugendhilfe­einrichtungen aufgenommen werden müssen. Erst danach könne eine psychosoziale Diagnostik erfolgen. Kompetente Sozialpädagogen und gegebenenfalls Kinder- und Jugendärzte und in der Traumatherapie erfahrene Kinder- und Jugendpsycho­therapeuten sollten das Alter einschätzen und den Hilfsbedarf klären.

Auch die medizinische Altersfestsetzung durch Röntgenaufnahmen ist laut IPPNW menschenunwürdig und unverantwortlich. Die Abweichung vom Mittelwert könne zwei bis drei Jahre nach unten und nach oben ausmachen. „Für Röntgenaufnahmen zur Altersschätzung gibt es keine medizinische Indikation. Mehrere Ärztetagsbeschlüsse haben radiologische Verfahren zur Altersfestsetzung abgelehnt. Ärzte sollten derartige Untersuchungsaufträge nicht durchführen, sondern mit entsprechender Erläuterung zurückweisen“, erklärte Winfrid Eisenberg aus der IPPNW-Ärztegruppe.

hil

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