IQWiG findet keinen Zusatznutzen für neue Medikamente
Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat sowohl für ein neues Medikament für Patienten mit einer mittelschweren bis schweren Form von Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa als auch für eine Wirkstoffkombination zur Behandlung der chronisch-obstruktiven Lungenerkrankung (COPD) keinen Zusatznutzen gefunden. Das ist das Ergebnis zweier früher Nutzenbewertungen, die das Institut jetzt veröffentlicht hat.
Das Medikament Vedolizumab (Handelsname Entyvio) ist seit Mai 2014 für Patienten zugelassen, die an einer mittelschweren bis schweren Form von Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa erkrankt sind. Laut IQWiG kommt Vedolizumab infrage, wenn eine herkömmliche Behandlung nicht vertragen wird oder die Beschwerden nicht ausreichend lindert.
Als zweckmäßige Vergleichstherapie bestimmte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) für beide Anwendungsgebiete jeweils einen TNF-a-Antagonisten (Adalimumab oder Infliximab). Allerdings enthielt das Dossier des Herstellers dem IQWiG zufolge für keines der beiden Anwendungsgebiete geeignete Daten, so dass das Institut einen Zusatznutzen für nicht belegt hält.
In ihrer zweiten Nutzenbewertung untersuchten die Kölner Wissenschaftler, ob Patienten mit COPD durch eine Behandlung mit der Wirkstoffkombination Umeclidinium/Vilanterol (Handelsname Anoro) Vorteile haben. Das Medikament ist seit Mai 2014 für Erwachsene zugelassen. Allerdings fanden die Forscher für Patienten mit mittlerem COPD-Schweregrad und Patienten mit weniger als zwei akuten Krankheitsschüben (Exazerbationen) pro Jahr nur verwertbare Daten zu den Endpunkten Atemnot und gesundheitsbezogene Lebensqualität. Diese zeigen aber keine Unterschiede zur herangezogenen Vergleichtherapie.
Für höhere Schweregrade mit mehr Exazerbationen lagen dem Institut überhaupt keine verwertbaren Auswertungen vor. „Demnach ist ein Zusatznutzen nicht belegt“, erklärten die Wissenschaftler in ihrem Bericht. Zudem könne auch ein größerer Schaden von Umeclidinium/Vilanterol nicht ausgeschlossen werden, weil verwertbare Ergebnisse zu Endpunkten der Mortalität und Morbidität sowie allen Nebenwirkungen fehlen.
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