IQWiG: In zehn Jahren fast 50 Potenzialbewertungen für neue Methoden

Köln – Von Juni 2013 bis Juni 2023 hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) 46 sogenannte Potenzialbewertungen erstellt: In gut der Hälfte der bewerteten Methoden auf Basis der Herstellerunterlagen stellte das Institut ein Potenzial fest. Das geht aus dem neuen Jahresbericht 2023 des Instituts hervor.
Seit dem Jahr 2013 kann der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) selbst Studien anstoßen, wenn Untersuchungs- und Behandlungsmethoden noch keinen Nutzen, jedoch Potenzial erkennen lassen.
Insbesondere Medizinproduktehersteller können beim G-BA Unterlagen einreichen, aus denen hervorgeht, dass eine neue Methode hinreichendes Potenzial für eine Erprobung bietet. Das IQWiG bewertet im Auftrag des G-BA diese Herstellerunterlagen in Form von sogenannten Potenzialbewertungen.
Bejaht der G-BA auf Grundlage dieser Bewertung ein Potenzial der Methode, kann er in einer Erprobungsrichtlinie zum Beispiel eine Erprobungsstudie beschließen – oder im Fall einer guten Evidenzlage auch direkt eine Nutzenbewertung beauftragen.
Bis Juni 2023 wurden laut dem Jahresbericht für acht Methoden Erprobungsrichtlinien beschlossen. Von den daraus entstandenen Erprobungsstudien liefen im Juni 2023 drei Studien, vier befanden sich in Vorbereitung. Eine Ausschreibung verlief erfolglos, die dazugehörige Erprobungsrichtlinie ist daher inzwischen nicht mehr in Kraft.
Das IQWiG sieht das Verfahren insgesamt kritisch: „Da aber bisher keine einzige daraus resultierende Erprobungsstudie und keine aussetzungsbegründende Studie abgeschlossen wurde, stellt sich die Frage nach den Ursachen und gegebenenfalls der Notwendigkeit von Nachjustierungen“, heißt es in dem Jahresbericht.
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