IQWiG kritisiert laxe Handhabung vieler Universitäten bei der Publikation von Studiendaten

Köln – Noch immer halten Wissenschaftler und andere für klinische Studien Verantwortliche Ergebnisse ihrer Untersuchungen zurück. Dass dies offenbar besonders häufig bei universitären Einrichtungen vorkommt, kritisiert jetzt das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) scharf.
Klinische Studien müssen vorab im European Union Clinical Trials Register (EUCTR) eingetragen und wichtige Ergebnisse ein Jahr nach Studienabschluss dort dokumentiert werden. Dies soll dafür sorgen, dass Informationen öffentlich zugänglich sind. Laut einer Analyse im British Medical Journal (2018; doi: 10.1136/bmj.k3218) findet das aber nur bei der Hälfte der Studien mit Arzneimitteln statt (49,5 Prozent). Bei Herstellern liegt die Quote laut der Analyse bei 68,1 Prozent, bei nicht kommerziellen Forschungseinrichtungen dagegen nur bei 11,0 Prozent.
„Dass mit Steuergeldern finanzierte Universitäten ihren gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkommen, ist besonders unerfreulich“, kritisierte der IQWiG-Leiter Jürgen Windeler. Überrascht habe ihn der BMJ-Artikel aber nicht. „Denn das Institut hat in der Vergangenheit schon mehrfach erlebt, dass Studienverantwortliche aus Universitäten Daten zurückhielten“, so Windeler.
Dem IQWiG fallen universitäre Forschergruppen vor allem dann negativ auf, wenn es um Studien zu Medizinprodukten geht. So konnte das Institut für die Stammzelltransplantation bei Multiplem Myelom nach eigenen Angaben keine Aussage zu Nutzen und Schaden treffen, weil drei große Studien auch über zehn Jahre nach ihrem Ende nicht vollständig veröffentlicht waren.
IQWIG fordert Sanktionen für säumige Publikationen
„Bei den sogenannten Investigator Initiated Trials (IITs) gibt es noch immer erhebliche Defizite bei der Datentransparenz“, so Windelers Fazit. Der IQWiG-Leiter fordert daher Konsequenzen: „Es braucht wohl Sanktionen, um das zügig zu ändern“, sagte er. Forschungsförderer wie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) könnten zum Beispiel überprüfen, ob ein Antragsteller sein letztes gefördertes Projekt vollständig in das Register eingestellt hat und gegebenenfalls weitere Finanzierungen verweigern, so Windelers Vorschlag.
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