IQWiG publiziert neue Version seiner Allgemeinen Methoden
Köln – Eine neue Version seiner sogenannten Allgemeinen Methoden hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) herausgegeben. Das neue Dokument „Allgemeine Methoden 4.1“ ist ab sofort Grundlage für die wissenschaftliche Arbeit des Instituts, seiner externen Sachverständigen und für die Kooperation mit den Auftraggebern.
Die Änderungen gegenüber der Version 4.0 betreffen vor allem das Kapitel drei zur Nutzenbewertung und den Abschnitt 7.3.8 zu Meta-Analysen. Das Institut hat die Stufen der Aussagesicherheit für verschiedene Evidenzsituationen bei Nutzenbewertungen jetzt detaillierter beschrieben, also die Begriffe „Beleg“, „Hinweis“ und „Anhaltspunkt“.
Dazu hat das IQWiG im Kapitel zur Nutzenbewertung den bisherigen Abschnitt 3.1.4 geteilt, und zwar in den neuen Abschnitt „Endpunktbezogene Bewertung“ und den bisherigen Abschnitt „Zusammenfassende Bewertung“. Im Abschnitt 3.1.4 hat das Institut Kriterien ergänzt, wann im Ausnahmefall aus nur einer Studie auch Belege für einen Nutzen, die höchste Stufe der Aussagesicherheit, abgeleitet werden können.
Im Abschnitt zur frühen Nutzenbewertung (Kapitel 3.3.3) ist nun ausführlich beschrieben, wie das IQWiG die Feststellung des Ausmaßes eines Zusatznutzens operationalisiert. Ein neuer Anhang enthält eine umfassende Begründung der zugrundeliegenden Methodik.
Das IQWiG hatte das neue Methodenpapier am 19. April 2013 in einem Stellungnahmeverfahren zur Diskussion gestellt. Die Stellungnahmen sind in die jetzt vorliegende Version 4.1 eingeflossen.
Der Entwurf für die nächsten Aktualisierungen und Ergänzungen wird voraussichtlich im ersten Quartal 2014 veröffentlicht. Daran werden sich wieder ein Stellungnahmeverfahren und die abschließende Überarbeitung der entsprechenden Abschnitte des Methodenpapiers anschließen. Das Ergebnis werden die Allgemeinen Methoden Version 4.2 sein, die das Institut auf seiner Internetseite veröffentlicht.
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