IQWiG veröffentlicht vorläufiges Merkblatt für werdende Mütter und Väter
Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat im Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein vorläufiges Merkblatts zur Aufklärung, Einwilligung und ärztlichen Beratung zum Ultraschallscreening in der Schwangerschaft vorgelegt. Das in Form eines Vorberichtes veröffentlichte Merkblatt soll vor einer Ultraschalluntersuchung über die Rahmenbedingungen, den Untersuchungsverlauf und die möglichen Untersuchungsergebnisse informieren.
Auch wenn Fehlbildungen selten sind, besteht laut IQWiG bei jeder Ultraschalluntersuchung die Möglichkeit, dass Auffälligkeiten entdeckt werden, die dann zu folgenschweren Entscheidungen führen. Eine zentrale Empfehlung sei deshalb, alle Schwangeren und ihre Partner vor der Untersuchung ausführlich, evidenzbasiert und allgemeinverständlich aufzuklären.
Die Betroffenen sollten auch hinsichtlich ihres Rechtes beraten werden, auf die Untersuchung zu verzichten. „Das jetzt im Entwurf vorgelegte Merkblatt soll diese Aufklärung unterstützen, sie jedoch nicht ersetzen“, heißt es dazu von den IQWiG-Wissenschaftlern.
Bis zum 4. Juni können interessierte Personen und Institutionen schriftliche Stellungnahmen dazu abgeben, die das Institut nach Ablauf der Frist sichten wird. Danach wird der Vorbericht überarbeitet und als Abschlussbericht an den Auftraggeber G-BA weitergeleitet.
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