IQWiG wird systemische Therapie bewerten
Berlin/Köln – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) damit beauftragt, die systemische Therapie bewerten. Bei einer positiven Bewertung könnte diese Psychotherapieform in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen werden. Allerdings soll das IQWiG-Ergebnis erst in rund zwei bis drei Jahren vorliegen. Ob die Krankenkassen die systemische Therapie übernehmen, entscheidet dann wiederum der G-BA. Bisher dürfen die gesetzlichen Krankenkassen nur Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse bezahlen.
Systemische Therapie, die sich aus der Familientherapie und der Kurzzeittherapie heraus entwickelt hat, setzt ihren Schwerpunkt auf das soziale Umfeld psychischer Störungen. Zentral ist dabei, relevante Personen aus dem Umfeld des Betroffenen einzubeziehen und verschiedene Hilfsangebote zu vernetzen.
Die Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie und die Systemische Gesellschaft begrüßten die G-BA-Entscheidung. „Wir nehmen an, dass die Versicherten demnächst auch systemische Therapie als Kassenleistung beanspruchen können“, sagt Björn Enno Hermans für die Verbände.
Bis zur Entscheidung des G-BA müssen Patienten, die mit systemischer Therapie behandelt werden wollen, dies aus eigener Tasche bezahlen.
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