Medizin

IQWiQ: Vemurafenib unverändert mit beträchtlichem Zusatznutzen bei Melanom

  • Donnerstag, 19. Dezember 2013

Köln – Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat Vemurafenib (Handelsname: Zelboraf®) bei fortgeschrittenem malignem Melanom erneut bewertet und ihm unverändert zur ersten Prüfung 2012 einen „beträchtlichen Zusatz­nutzen“ attestiert. Neu vorgelegte Daten des Herstellers boten dem Institut zufolge keine neuen Erkenntnisse, so dass das Ergebnis der Erstbewertung von Juni 2012 unver­ändert Bestand hat.

Der seit Februar 2012 zugelassene Wirkstoff kommt bei Erwachsenen zum Einsatz, die an einem inoperablen oder metastasierenden Melanom leiden und in deren Tumor ein Gen namens „BRAF-V600“ verändert ist. Als zweckmäßige Vergleichstherapie hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Wirkstoff Dacarbazin bestimmt.

Die Kritik des IQWiQ an den neu vom Hersteller vorgelegten Daten betrifft hauptsächlich zwei Punkte: Die Ergebnisse seien zum Teil unsicher, da die Patienten nach einem Jahr von Dacarbazin zu Vemurafenib wechseln konnten. Ein sogenannter historischer Vergleich unter Nutzung früherer Studiendaten zu Dacarbazin sei außerdem ungeeignet, einen Zusatznutzen von Vemurafenib zu belegen.

Bei seiner ersten Bewertung war das Institut anhand der Zulassungsstudie im Juni 2012 zu dem Ergebnis gekommen, dass Vemurafenib zwar erhebliche Vorteile beim Gesamtüberleben bietet, aber auch erhebliche Nachteile in Form von Nebenwirkungen mit sich bringt. In der Gesamtschau ergab sich daraus ein Hinweis auf einen „beträchtlichen Zusatznutzen“.

Laut IQWiQ lag der Median der Lebenserwartung unter Vemurafenib bei über 13 Monaten, unter Dacarbazin bei weniger als zehn Monaten. Hinsichtlich Schmerzen und Lebensqualität zeigte sich kein Vorteil durch Vemurafenib. Nebenwirkungen waren unter Vemurafenib häufiger (mit 97 Prozent versus 90 Prozent) und schwerer (schwer bei 50 Prozent versus schwer bei 30 Prozent). Es zeigte sich aber kein Unterschied zwischen den Medikamenten in Behandlungsabbrüchen wegen Nebenwirkungen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte seinen Beschluss zur Erstbewertung nach dem Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) 2012 auf ein Jahr befristet. Das verpflichtete den Hersteller, nun ein zweites Dossier vorzulegen. Die Dossier­bewertung ist Teil des Gesamtverfahrens zur frühen Nutzenbewertung, das der G-BA leitet. Nach der Publikation von Herstellerdossier und Dossierbewertung durch das IQWiQ führt der G-BA ein Stellungnahmeverfahren durch. Dieses kann ergänzende Informationen liefern und in der Folge auch noch einmal zu einer veränderten Nutzenbewertung führen.

Die Quantifizierung des Zusatznutzens erfolgt nach der Arzneimittel-Nutzenbewertungs­verordnung in sechs Kategorien: erheblicher Zusatznutzen, beträchtlicher Zusatznutzen, geringer Zusatznutzen, nicht quantifizierbarer Zusatznutzen, kein Zusatznutzen und Nutzen geringer als Nutzen der zweckmäßigen Vergleichstherapie.

hil

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