Irland: Oberstes Gericht bestätigt Verbot von Sterbehilfe
Dublin – In Irland bleibt aktive Sterbehilfe weiterhin verboten. Das Oberste Gericht in Dublin wies heute die Klage einer Frau ab, die das Verbot als verfassungswidrig bezeichnet hatte. Die an multipler Sklerose erkrankte 59-Jährige wollte vor Gericht einen Zeitpunkt für eine legale Beihilfe zu ihrer Selbsttötung festlegen lassen, um „einen qualvollen und würdelosen Tod“ zu vermeiden.
Das umfassende Verbot von Sterbehilfe in Irland schränke ihr Recht auf persönliche Unabhängigkeit ein, das durch die Verfassung und durch die Europäische Menschenrechtskonvention gewährleistet sei, so ihre Argumentation. Die Klägerin konnte das Urteil aufgrund ihrer Krankheit nicht persönlich entgegen nehmen.
Der Oberste Gerichtshof hatte die Klage bereits im Januar abgewiesen, die 59-jährige war daraufhin in Revision gegangen. Das Gericht bestätigte mit seiner Entscheidung das frühere Urteil. Der Ehemann der Klägerin kündigte laut Medienberichten an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen.
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