Dr. werden ist nicht schwer...

Ist Urlaubsverbot rechtens?

  • Montag, 5. März 2012

Seit ich meinen Abgang angekündigt habe, sind bereits einige Gespräche bezüglich meiner verbleibenden Urlaubstage geführt worden. Dabei musste ich feststellen, dass es scheinbar nicht die normalste Sache der Welt ist, dass ein Kollege der geht, seinen Resturlaub nimmt. Nein, es ist wohl doch eher eine Frage der persönlichen Befindlichkeiten eines jeden ärztlichen Kollegen, da ja jeder mitreden und mitentscheiden darf/will.

Den Vogel abgeschossen hat dabei einer unserer Oberärzte. Dieser sagte mir, dass ich noch keinen Urlaub nehmen dürfte, weil dann ja meine Probezeit offiziell beendet wäre und somit meine Kündigungsfrist hin ist. Auch sei es zwar unglücklich, wenn man am letzten Tag noch Dienst hat, aber wer geht, müsse ja auch dem Team entgegenkommen (das mit dem Entgegenkommen beim Weggehen stelle ich mir räumlich sehr schwer vor).

Frage mich, wie man es begründen, abrechnen oder versichern will, dass jemand noch in der Nacht nach Vertragsende ärztliche Arbeit verrichtet… gewürzt wurde das Gespräch übrigens durch eine subtile Drohung.

Alles in allem setzen die Kollegen zwar ihre ignorante Linie fort. Ich hätte jedoch nicht gedacht, dass sie sich dabei auch noch bei feststehendem Abgang derart viel Mühe machen.

Fragt sich, ob sein Oberarzt seinen eigenen Worten Glauben schenkt oder ob sich meiner Leichtgläubigkeit derart sicher ist,

Euer Anton Pulmonalis

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