Ausland

Italien muss Gesetz zur Suizidbeihilfe überarbeiten

  • Donnerstag, 25. Oktober 2018

Rom – Das italienische Parlament muss das geltende Gesetz zur Suizidbeihilfe überarbeiten. Nach einem gestrigen Urteil des römischen Verfassungsgerichts trägt die geltende Regelung bestimmten Situationen nicht Rechnung, in denen es um den Schutz verfassungsmäßiger Rechte und um eine Güterabwägung geht. Die Abgeordneten haben nun bis zum 24. September 2019 Zeit, die rechtlichen Lücken zu schließen.

Hintergrund des Urteils ist der Fall des Politikers Marco Cappato (Partito Radicale), der den ab dem Hals gelähmten Musiker DJ Fabo im Februar 2017 in eine Schweizer Sterbehilfeklinik begleitet hatte. In Italien ist Anstiftung oder Beihilfe zur Selbsttötung verboten. Nach dem Strafrechtsartikel 580 drohen bei Verstößen bis zu fünf Jahre Haft.

Cappato zeigte sich nach der Rückkehr aus der Schweiz selbst an. Die Staats­anwalt­schaft nahm Ermittlungen auf, regte zugleich aber eine Überprüfung des Artikels 580 beim Verfassungsgericht an. Der zuständige Gerichtshof in Mailand bat daraufhin in Rom um Klärung.

kna

Diskutieren Sie mit:

Diskutieren Sie mit

Werden Sie Teil der Community des Deutschen Ärzteblattes und tauschen Sie sich mit unseren Autoren und anderen Lesern aus. Unser Kommentarbereich ist ausschließlich Ärztinnen und Ärzten vorbehalten.

Anmelden und Kommentar schreiben
Bitte beachten Sie unsere Richtlinien. Der Kommentarbereich wird von uns moderiert.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Artikel.

Newsletter-Anmeldung

Informieren Sie sich täglich (montags bis freitags) per E-Mail über das aktuelle Geschehen aus der Gesundheitspolitik und der Medizin. Bestellen Sie den kostenfreien Newsletter des Deutschen Ärzteblattes.

Immer auf dem Laufenden sein, ohne Informationen hinterherzurennen: Newsletter Tagesaktuelle Nachrichten

Zur Anmeldung