Italien muss Gesetz zur Suizidbeihilfe überarbeiten
Rom – Das italienische Parlament muss das geltende Gesetz zur Suizidbeihilfe überarbeiten. Nach einem gestrigen Urteil des römischen Verfassungsgerichts trägt die geltende Regelung bestimmten Situationen nicht Rechnung, in denen es um den Schutz verfassungsmäßiger Rechte und um eine Güterabwägung geht. Die Abgeordneten haben nun bis zum 24. September 2019 Zeit, die rechtlichen Lücken zu schließen.
Hintergrund des Urteils ist der Fall des Politikers Marco Cappato (Partito Radicale), der den ab dem Hals gelähmten Musiker DJ Fabo im Februar 2017 in eine Schweizer Sterbehilfeklinik begleitet hatte. In Italien ist Anstiftung oder Beihilfe zur Selbsttötung verboten. Nach dem Strafrechtsartikel 580 drohen bei Verstößen bis zu fünf Jahre Haft.
Cappato zeigte sich nach der Rückkehr aus der Schweiz selbst an. Die Staatsanwaltschaft nahm Ermittlungen auf, regte zugleich aber eine Überprüfung des Artikels 580 beim Verfassungsgericht an. Der zuständige Gerichtshof in Mailand bat daraufhin in Rom um Klärung.
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