Italienisches Verfassungsgericht lehnt Referendum über Sterbehilfe ab

Rom – Das italienische Verfassungsgericht hat einen Antrag auf ein Referendum zur Entkriminalisierung der Sterbehilfe abgelehnt. Das Gericht erklärte gestern, dass das vorgeschlagene Referendum nicht den verfassungsmäßig garantierten „Mindestschutz des menschlichen Lebens im Allgemeinen, insbesondere im Hinblick auf schwache und verletzliche Personen“ gewährleisten würde.
Die Befürworter des Rechts auf Sterbehilfe hatten im vergangenen August 750.000 Unterschriften gesammelt, um die Volksabstimmung zu erzwingen.
Nach geltendem italienischem Recht kann jeder, der einer anderen Person hilft, Suizid zu begehen, mit einer Haftstrafe zwischen fünf und zwölf Jahren bestraft werden. 2019 hatte das Verfassungsgericht jedoch eine Ausnahme für bestimmte Patienten erlassen.
Um dafür infrage zu kommen, müssen diese durch medizinische „Behandlungen am Leben erhalten werden“ und „an einer irreversiblen Erkrankung leiden, die körperliches und psychisches Leid verursacht, das sie als unerträglich empfinden“. Außerdem müssen sie „voll und ganz in der Lage“ sein, „freie und bewusste Entscheidungen zu treffen“.
Die Entscheidung des Verfassungsgerichts hatte ein gesellschaftliches Erdbeben in Italien ausgelöst, wo die katholische Kirche immer noch starken Einfluss hat. Allerdings muss die Gerichtsentscheidung noch in Gesetzesform gegossen werden.
Auch in Deutschland wird seit einem Urteil des Verfassungsgerichts über die eine gesetzliche Neuregelung der Sterbehilfe gerungen.
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