Jahreswirtschaftsbericht: Bundesregierung verteidigt ihre Reformen

Berlin – Die Bundesregierung verteidigt im heute erschienenen Jahreswirtschaftsbericht ihre Reformen im Gesundheitswesen – besonders die Abschaffung der Praxisgebühr und die Änderungen bei der Pflegeversicherung – gegenüber dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.
Der Sachverständigenrat, auch die „Fünf Wirtschaftsweisen genannt“, lehnt die Abschaffung der Praxisgebühr ab. Er spricht sich stattdessen dafür aus, sie mittels eines Einzugs über die Krankenkassen weiterzuentwickeln, um eine bessere Steuerungswirkung zu erzielen.
„Bei diesem Vorschlag würde allerdings der bürokratische Aufwand nur von den Arztpraxen auf die Krankenkassen verlagert“, kommentiert das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) in dem neuen Jahreswirtschaftsbericht. Der Vorschlag des Rates, die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,4 bis 0,5 Prozentpunkte zu senken, würde dazu führen, dass die Reserven des Gesundheitsfonds und der Krankenkassen in kurzer Zeit abgeschmolzen würden.
Ein weiteres Thema des Berichtes ist das neue Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz: Damit trage die Bundesregierung der demografischen Entwicklung Rechnung und passe die Leistungen der Pflegeversicherung besser an die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen und Angehörigen an, heißt es dort. Ein wichtiger Baustein sei dabei die Leistungsverbesserung für an Demenz erkrankte Menschen. Zur Finanzierung wurde der Beitragssatz zum 1. Januar 2013 um 0,1 Beitragssatzpunkte angehoben. Zudem werde die freiwillige private Pflegevorsorge für Leistungen bei Pflegebedürftigkeit staatlich gefördert.
Der Sachverständigenrat kritisiert, dass die Reform die finanzielle Nachhaltigkeit der sozialen Pflegeversicherung nicht gestärkt habe, da mit Einführung der staatlich geförderten privaten Pflegeversicherung das Leistungsniveau der sozialen Pflegeversicherung nicht abgesenkt, sondern angehoben wurde. „Dem ist entgegenzuhalten, dass die soziale Pflegeversicherung bereits jetzt und auch weiterhin nur eine Teilabsicherung gewährt“, kommentiert das BMWi in seinem Bericht.
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