Justiz und Ärztekammer kämpfen gemeinsam gegen schwarze Schafe im Gesundheitswesen
Frankfurt/M. – Die Ärztekammer Hessen und das Landesjustizministerium wollen gemeinsam gegen Vorteilsnahme und Betrug im Gesundheitswesen vorgehen. Bei einem gemeinsamen Besuch begrüßten Landesjustizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) und Kammerpräsident Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach den Einsatz der zentralen Einrichtung zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen.
„Betrug im Gesundheitswesen ist ein schlagzeilenträchtiges Thema. Wir brauchen keine neuen Gesetze, sondern eine konsequente Anwendung der bestehenden“, betonte der Ärztekammerpräsident. Diese Überzeugung teilen auch Justizminister Hahn, Generalstaatsanwalt Hans-Josef Blumensatt sowie Alexander Badle, Leiter der 2009 ins Leben gerufenen Zentralstelle. Durch Vernetzung und gute Zusammenarbeit von Justiz, ärztlicher Selbstverwaltung und Krankenkassen sei eine effektive Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen möglich, betonten sie.
Hahn lobte die erfolgreiche Bilanz der ersten und bislang einzigen zentralen Einrichtung zur Bekämpfung von Vermögensstraftaten und Korruption im Gesundheitswesen, die von den bislang übernommenen 1.247 Ermittlungsverfahren, bereits 946 abgeschlossen habe. „Wenn wir Vorteilsnahme im Gesundheitswesen wirksam bekämpfen wollen, müssen neben Ärzten auch alle anderen Akteure im Gesundheitssystem mit einbezogen werden“, sagte von Knoblauch zu Hatzbach.
Doch auch die Ärztekammer will zur Aufklärung beitragen. „Auf der Grundlage des Heilberufsgesetzes verfügt die Landesärztekammer über wirksame Mittel zur Ermittlung und Ahndung ärztlicher Korruption. Dabei werden wir auf der Grundlage der ärztlichen Berufsordnung tätig“, so der Kammerchef.
Auf diese Weise könne man selbst dann aktiv werden, wenn kein strafrechtlicher Tatbestand vorliege. Das sei beispielsweise bei falschen GOÄ-Abrechnungen, unrichtig deklarierten GKV-Rechnungen und Zuweisungen gegen Entgelt der Fall. In den vergangenen fünf Jahren wurden der Landesärztekammer Hessen rund 150 Fälle gemeldet, bei denen der Verdacht des Verstoßes gegen die ärztliche Berufsordnung bestand. „In allen Fällen haben wir Vorermittlungen aufgenommen“, berichtete von Knoblauch zu Hatzbach.
Nachdem sich bei 35 Fällen der Korruptionsverdacht erhärtet hatte, führte die Landesärztekammer berufsrechtliche Ermittlungsverfahren gegen die betroffenen hessische Ärzte durch und verfügte in 29 dieser Fälle Sanktionen mit Geldauflagen.
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